Regest

Datum 1566-10-31 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ahm donderdagh na Simonis et Jude)
Ausstellungsort Dinklage
Titel/Regest Vor Hinricus Sweder, päpstl. Notar, produziert Hugo van Dincklage, Drost zu Cloppenburg (-borch), zwei Urkunden, in denen ihm Sophie van Dincklage, Nonne (junffer) zu Malgarten (-den), mit Zustimmung der Äbtissin und des Konvents etliche Güter überträgt, die sie von ihrem Bruder Herbort van Dincklage geerbt hat. Weiter legt der Droste eine Urkunde vor, in der der erwählte und bestätigte Bischof Bernhardt zu Münster hierzu seine Einwilligung gibt und Hugo mit den Lehen + Herborts belehnt. Hugo erklärt weiter, daß er der nächste Erbe sei, und bittet den Notar, ihn in die wirkliche Possession der Güter zu setzen, in die er durch Hermann Westmeyer, Richter zu Vechta, schon eingewiesen sei. Der Notar setzt nun den Droste in das Burgmannshaus des + Herbort van Dincklage zu Dinklage samt allen zugehörigen Gütern. Als Ersatz für seine Ansprüche hat Otto van Dorgeloe das Erbe ton Trentkamp erhalten. Der Witwe des Herbort bleibt ihre Leibzucht vorbehalten. Der Notar gibt dem Drosten "de hakenn unde klincken myt den slotenn der portenn, doren, poste und svele" in seine Hände.

Zeugen: Gerdt ter Loe, Berndt Meyers und Abraham van Oldenborch.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1362
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, Unterschrift und Signet des Notars (Signet zeigt in einem Doppelkreis die verschlungenen Buchstaben HS, darunter der Spruch: Spes mea Christus in terra viventium). Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignaturen (Nu. 64; gestr. Lit. L. N. 4; N. 24).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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