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Regest |
Datum |
1567-05-17 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(auf avendt Pentecostes genant Pinxteren)
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Titel/Regest |
Jacob van Munster zu Walien verpfändet dem Nicolaus Brunsz, Schreiber und Diener des Hauses zu Drensteinfurt (-stenvorde), und dessen Frau Margarete seinen Kamp genannt Regellkamp im Ksp. Drensteinfurt und Suder Bsch. zu Mulste zwischen der Regellstraße im Osten, der Landwehr des Kirchspiels Herbern im Westen, Nordermans Ortkamp im Norden und dem Relebruch im Süden. Weiter versetzt er ihnen Linnkampes Hof im Ksp. Walstedde (-stede) in der alten Walstedder Bauerschaft. Kamp und Hof sind frei von Lasten und keine Lehen. Die Pfandsumme beträgt 410 Taler, den Taler zu 24 Schilling. Die Pfandinhaber können den Kamp und Hof nach ihrem Belieben nutzen und sollen aus dem Hof die Pacht und die Dienste erhalten. Versterb, Gewinn, Wechsel und Freikauf behält sich Jacob van Munster jedoch vor. Jacob van Munster verspricht Währschaft und setzt zum Unterpfand sein Haus und Gut Walien. Beide Seiten können den Pfandkauf kündigen. Sollten Kamp und Hof erblich verkauft werden, haben die Pfandinhaber das Vorkaufsrecht. Ist das Land bei der Einlöse gedüngt, dürfen die Pfandinhaber die Düngung noch ausnutzen oder sollen eine Entschädigung erhalten. Jacob van Munster siegelt. |
Archiv |
Assen (Dep.) |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
1364 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel beschädigt. Rückseite: Lienkamp; Altsignatur (R h h h h N. 1 a). |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-30 |
Aufrufe gesamt |
562 |
Aufrufe im Monat |
4 |