Regest

Datum 1567-09-05 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Johann van Dyncklage zu Hopen, Drost zu Vechta, als erwähltem Richter erscheinen Hugo van Dyncklage, seine Frau Guste von Holle und ihre Kinder Johan, Rudolff, Heynrich, Thomas, Hugo und Georgh sowie Gerdruth, Guste und Sophia und treffen folgende Vereinbarung: 1. Hinsichtlich des Leibgedinges für Guste von Holle bleibt es bei der getroffenen Regelung. 2. Wenn sich die drei Mädchen mit Zustimmung ihres Vaters oder nach dessen Tod ihrer Brüder verheiraten, sollen sie je 1200 Gulden sowie Kleider und Kleinodien erhalten, wie dies auch bei der Tochter des Oberst Jurgen von Holle oder bei Heinrich von Snethlages Tochter, die Wylken Gelen geheiratet hat, geschehen ist. Hiervon nicht betroffen ist der Eintritt in ein Stift. Mit der Mitgift sollen alle weiteren Forderungen der Mädchen abgegolten sein. 3. Falls die Mädchen im Jungfrauenstand bleiben wollen und bis zum 26. oder 30. Jahr noch nicht verheiratet sind, sollen sie eine jährliche Rente von 60 Gulden erhalten. Diese Rente fällt nach dem Tod der Inhaberin an diejenigen Brüder, die im Besitz der Dinklager Güter sind. - Die Eltern und Kinder verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vereinbarung. Siegelankündigung von Johan von Dyncklage und Hugo von Dyncklage. Ankündigung der Unterschriften von den Sieglern sowie Hugos Frau und Söhnen.

Zeugen: Oberst Georg von Holle, Philip van Hoerde zu Boke (Bock), fürstlich Paderbornscher Hofmeister, Boreriges von Monnichusen zu Apeler und Herman von Dyncklage.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1369
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Konzept, Pergament, Unterschrift des Hugho van Dyncklage, 2 Siegeleinschnitte. Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignatur (Numero 19; Lit. L N. 29).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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