Titel/Regest |
Vor Johann von Dyncklage zu Hopen, Drost zu Vechta, als erwähltem Richter und vor Dieterich von Dyncklage, Domdechant zu Minden, und Oberst Georg von Holle als Vormündern schließen Johan, Rudolff, Henrich, Thomas, Hugo, Georg sowie Gerdruth, Goste und Sophia von Dyncklage, Kinder des + Huge von Dyncklage und seiner Frau Goste von Holle, folgenden Vertrag: 1. Ihrer Mutter Goste von Holle wird das ihr von ihrem + Ehemann Hugo ausgesetzte Leibgedinge bestätigt. 2. Die drei Schwestern erhalten bei ihrer Heirat, sofern sie sich mit Zustimmung ihrer Mutter und ihrer Brüder standesgemäß verhelichen, jeweils eine Mitgift von 1200 Gulden sowie Kleider und Kleinodien, wie dies bei Georg von Holles Tochter und bei + Henrich von Snethlages Tochter, die Wylcken Gelen vermählt wurde, geschehen ist. Dafür ist von den Schwestern ein Erbverzicht zu leisten. Sollte eine der Schwestern mit 26 bzw. 30 Jahren immer noch unvermählt sein und es bleiben wollen, soll sie jährlich eine Rente von 60 Gulden erhalten, die nach ihrem Tod an die Brüder zurückfallen soll. Der Drost Johan von Dyncklage und die beiden Vormünder unterschreiben und siegeln. Ebenso unterschreiben die sechs Brüder. |