Regest

Datum 1574-10-11 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am mandage nha Victoris et Gereonis)
Ausstellungsort Münster (geschehen in der Wohnung des Ludeke Nagel, Domherr zu Münster, am Domhof)
Titel/Regest Testament der Micheill van Herberenn zu Ittlingen, Witwe des Jurgenn Nagel zu Ittlingen, Drost zu Sassenberg. Die Witwe hat von ihrem Mann keine Leibeserben gehabt und setzt das Testament in der Form auf, wie es mit ihrem Mann, der vor seinem Tod kein Testament mehr abfassen konnte, abgesprochen war. Das Haus Ittlingen mit seinem Zubehör vermacht sie dem Adolph Nagel, Sohn des + Ludeke Nagel zu Königsbrück (Konningbruggen) und seiner Ehefrau Christine vam Loe, und der Maria van Delwich, Tochter des Melchior van Delwich zu Delwich, Drost zu Bochum (Bouckum), und seiner Ehefrau Anna van der Knippenborch, Tochter der Anna von Herbern, Micheills Schwester. Sollte Adolph Nagel sterben, bevor er Maria van Delwich geheiratet hat, soll der nächstältere Bruder an seine Stelle treten. Sollte Maria vor der Hochzeit sterben, soll ihre nächstältere Schwester folgen. Adolph und Maria bzw. diejenigen, die an ihre Stelle treten, haben folgende Legate auszuzahlen: Den Gotteshausarmen drei Molt Roggen und ein Faß Butter sowie als ewiges Almosen jährlich zu Ostern und Weihnachten jeweils ein Brot von einem Mudde Weizen Werner Maßes. Melchior van Delwich soll 200 Gulden erhalten und seine Frau eine goldene Kette und 10 Milchkühe. Für seine Kinder soll Melchior die 500 Taler erhalten, die Micheill dem Christoffell von Delwich geliehen hat. Eine Tochter von Melchior soll von den künftigen Eheleuten noch 1.500 Gulden aufgrund eines besonderen Vertrages einfordern. Jeder Sohm Melchiors soll 100 Gulden, jede Tochter 50 Gulden und ein Bett erhalten. Dieses Legat entfällt für die Tochter, die auf das Haus Ittlingen kommt. Die künftigen Eigentümer des Hauses Ittlingen sollen einem Sohn des Melchior von Delwich eine Dompräbende zu Münster oder an einem anderen Domstift beschaffen. Derjenige Sohn, der die Dompräbende erhält, soll auf die 100 Gulden verzichten.

Die Testatrix unterschreibt. Johann Langerman, Johann Overhagen, Johann Weddemhove, Johann Volbert, Joahnn Ossenbrugge, Johann Joddevelt und Gerdt Leistinck, des heiligen Reichs Schöffen und Ratsverwandte der Stadt Münster, siegeln und unterschreiben. Von dem Testament sind zwei Exemplare ausgefertigt worden. Eines verbleibt der Ausstellerin, das andere wird vom Rat der Stadt Münster verwahrt, dem bei der Eröffnung sechs Taler gezahlt werden sollen.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1489
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 8 Unterschriften, 7 anh. Siegel: 1. Johann Langerman (Hausmarke ), 2. (ab), 3. Johann Wedemhove (Hausmarke ), 4. Joahnn Volbert (beschädigt; Bild: Balken mit Mond, Stern und Sonne ?), 5. Johann Ossenbrugge (Hausmarke ), 6. Joahnn Jodevelt (Bild: über schmalem Balken 3 Judenhüte ?), 7. Gerdt Leistingk (Bild: Lilie). Rückseite: Altsignaturen (N. 72; F 15, 188 III; V 188 c).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-05-26
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