Titel/Regest |
Maximilian II., erwählter römischer Kaiser etc., dem die Vettern Herman und Wilhelm die Kettler zu Assen mitgeteilt haben, daß sie und ihre Vorfahren seit Menschengedenken in ruhigem Besitz der Herrschaft Assen samt den Schlössern und dem Dorf und Ksp. Lippborg (Libborg) seien und sie hierüber auch kaiserliche und königliche Privilegien besessen hätten, die ihen aber in den vergangenen Jahren durch Krieg und Aufruhr mit anderen Urkunden verloren gegangen wären, bestätigt den Kettler alle ihre alten Rechte, wie sie diese bisher ausgeübt haben, und nimmt sie und ihre Herrschaft in seinen und des Reiches Schutz. Den Kettler stehen folgende Rechte zu: Oberherrlich- und -gerechtigkeit, Gebot, Verbot, Frei-, Hoch- und Niedergericht, Geleit, Jagd, Fischerei, Wasser, Weiden, Hoch- und Botmäßigkeit. Der Kaiser gebietet allen Untertanen bei Strafe von 40 Mark lötigen Goldes, jeweils halb an die kaiserliche Kammer und an die Kettler zu zahlen, die Kettler in ihren Rechten nicht zu stören. Siegelankündigung und Unterschrift des Kaisers, des Erzbischofs Daniel zu Mainz sowie Vermerke von Jo. Bap. Weber und A. Erstenberger. |