Regest

Datum 1576-10-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest In Anwesenheit der Gräfin Anna zu Tecklenburg (Teckelnburgk), Bentheim und Steinfurt, Frau zu Rheda und Wevelinghofen, Witwe, des Drosten Friedrich von der Horst und des Johan Gildemeister, Rentmeister zu Tecklenburg, nehmen Hinrica von Rechtern für sich und für ihre Kinder Cordt Teckenborch und dessen Schwester Annike einerseits sowie Cordt von der Teck andererseits eine Erbteilung (magescheidung und deilunge) vor. Cordt von der Teck als ältester, aus erster Ehe geborener Sohn erhält die Behauseung zu Tecklenburg mit dem Neben- oder Beihaus zwischen der Widum (wedumb) und Claus Delbrugges Haus, ebenso das Viehhaus mit dem Spieker im Hagen, den Schuppen mit dem Kamp und alle Ländereien zu Tecklenburg sowie das Erbe Frammesman mit der zugehörigen Leibzucht und allen Einkünften und Rechten im Stift Osnabrück im Ksp. Hagen. Die Witwe und ihre beiden anderen Kinder sollen alle Häuser und 3 1/2 Morgen Landes in und vor Osnabrück erhalten, dazu das Erbe Winterman mit allem Zubehör. Als Aussteuer für die Tochter soll sie alles angelegte Geld behalten, nämlich 300 Goldgulden, 312 Taler, den Pfandschilling an den drei Malbergischen Kotten, der 100 Gulden betragen soll. Die Witwe soll künftig ihre Leibzuchtswohnung in Osnabrück in den Häusern auf der Hammakerstraße nehmen und ihren Unterhalt aus ihrem und ihrer Kinder Erbanteil beziehen. Zur Besserung ihrer Leibzucht will ihr ihr Stiefsohn Cordt von der Teck jährlich an Michaelis sechs Taler geben. Die Teilung des Hausgeräts des Tecklenburger Hauses ist bereits erfolgt. Hierbei aufgetretene Ungleichmäßigkeiten sollen bei der Teilung des Inventars des Osnabrücker Hauses bereinigt werden. Das Inventar des Hauses zu Osnabrück soll gleichmäßig geteilt werden, jede Seite soll die Urkunden erhalten, die sich auf den ihr zugefallenen Besitz beziehen. Die Teilung des väterlichen Hergewedes sollen die beiden Brüder freundschaftlich regeln. Weil die Witwe wegen Ausfalls der Pacht von Winterings oder Wintermans Erbe, auch wegen Wegfalls der dritten Garben aufgrund des Ernteausfalls zu Tecklenburg ("von irem uszgestaltem bauwett") im vergangenen Jahr und wegen des Fehlens der 3 1/2 Morgen Landes vor Osnabrück in diesem Jahr sehr geklagt hat, wird ihr ihr Stiefsohn einmalig zwei Molt Roggen und ein fettes Schwein geben. Von den Schulden des + Christoffer Teckenborgh übernimmt Cordt von der Teck die 100 Taler, die Bürgermeister Herman Hasewinckel zu Osnabrück seinem + Vater geliehen hat, sowie die 60 Taler, die dem Abt von Iburg in Frameszmans Erbe verschrieben sind. Sämtliche anderen Schulden übernimmt die Witwe. Die dem Bastardsohn Christoffer Teckenborgh aufgrund des väterlichen Testaments vermachten 100 Taler werden Stiefsohn und Witwe ihm auszahlen. Falls eines der Kinder ohne eheliche Leibeserben sterben sollte, soll es mit dessen Erbe nach Landesgewohnheit gehalten werden. Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung. Die beiden Parteien unterschreiben. Die Gräfin Anna unterschreibt und siegelt. Darunter: Ludwigh Brintz, Richter zu Tecklenburg, bescheinigt, daß in Gegenwart der Gräfin Anna, des Hofmeisters Frantz Hans von Twist und des Frederich von der Horst, Drost zu Tecklenburg, die Witwe Heinrich von Rechtern mit ihrem Vormund Jaen Ledebur und Cordt von der Teck mit seiner Frau sich gegenseitig die Einhalötung dieses Vertrages versprochen haben. Siegelankündigung des Richters.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1526
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Per., anh. Siegel der Gräfin Anna, Unterschriften der Gräfin Anna, des Jaen Ledebur, der Henryk van Rechteren, Witwe des Chrystopher Teckenborch, des Cordt Teckkenborch und seiner Frau Margreta van Schagen.- Kein Hinweis auf das Siegel des Richters. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignaturen (N. 9; N. 40; Norberding E 22).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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