Titel/Regest |
Dem Offizial des Hofes zu Münster, der schon drei Ladungen an Gerhard Eggelman, Pfarrer zu Lippborg, erlassen hat, weil dieser Ernte in der Scheune zurückhält und Einkünfte wegführt, die ihm wegen des Pastorats zukommen, ist nun von Magister Johannes Missinck eine Forderung von Conrad Ketteler, Drost zu Dülmen, und seinem Sohn Hermann Ketteler zu Assen sowie ihren Dienern Lametonies und Conrad Hinte gegenüber Gerhard Eggelman vorgelegt worden, nämlich für zwei Milchkühe 10 Taler, für fünf Schweine sechs Taler, für zwei Betten 10 Taler, für Hausrat fünf Taler, für ein Molt Roggen acht Taler, für ein Pferd 16 Taler, für ein halbes Molt Gerste 3 1/2 Taler, für Investition und Präsentation 12 Taler, für Unterhalt von zwei Jahren 40 Taler, Schulden an Wilhelm Ketteler zu Assen von 20 Talern, die dieser für den Archidiakon ausgelegt hat, weiter 21 Taler Schulden an den lahmen Thonies und 20 Taler an Conrad Hintens Witwe. Diese Forderung ist am 22. April 1577 vom Notar Jodocus Koite aufgestellt und von Gerhard Smith und Detmar Beltrup bezeugt worden. Der Offizial genehmigt auf Bitten des Magisters Missinck die Beschlagnahme der genannten Güter und befiehlt bei Strafe von 200 Gulden die Beachtung seines Spruchs, der von den Geistlichen (rectoribus) in Lippborg (Libborch) verkündet werden soll. |