Regest

Datum 1579-02-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Antwerpen
Titel/Regest Mathyasz, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Steir, Kärnten, Krain und Württemberg, Graf zu Habsburg und Tirol, durch allgemeine niederländische Stände angenommener und erwählter Gubernator und Generalkapitän, sowie die Prälaten, Herren, Edle und Verordnete der Provinzen und Städte als Repräsentanten der gemeinen Stände der Niederlande, die den Temme von Hoerde zum obersten Wachtmeister über ihre deutschen Reiter bestellt haben und ihn nun abdanken müssen, schulden dem Temme aufgrund der mit ihm gehaltenen Abrechnung 9123 Gulden, den Gulden zu 25 alte Brabanter Stüber oder 60 Kreuzer gerechnet. Das erste Drittel dieser Summe, 3041 Gulden, soll an kommenden Michaelis, das zweite Drittel an Michaelis 1580, das letzte Drittel von gleichfalls 3041 Gulden an Michaelis 1581 in Frankfurt am Main bezahlt werden. Als Vorteil soll Temme für sich und seine Leutnants, die ebenfalls ihren Abschied genommen haben, einen halben Monat erhalten. Dieser halbe Monatssold soll ihm aber wieder abgezogen werden, wenn sich herausstellen sollte, daß er zu Zeiten Kaiser Karls V. oder des Königs von Spanien nicht gezahlt wurde. Sollten die Zahlungstermine nicht eingehalten werden, kann Temme die Güter der diese Obligation ausstellenden Stände und die ihrer Untertanen, auch Waren von aus den Niederlanden stammenden Kaufleuten in fremden Landen pfänden lassen. Der Erzherzog unterschreibt und siegelt, die niederländischen Stände siegeln und lassen durch ihren Sekretär unterschreiben.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1552
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, aufgedrücktes Siegel des Erzherzogs abgefallen, Unterschrift des Erzherzogs, anh. Siegel der niederländischen Stände in rotem Wachs (in Metallkapsel, zerbrochen); auf dem Umbug Unterschriften des J. von Langen und des A. B. Lyleven. Rückseite: Die von den gemeinen Ständen der Niederlande zur Rechenkammer verordneten Kommissare registrieren und bestätigen die Obligation am 5. Juni 1579, Unterschriften von Henr. van Berchem, Jemgout (?), Framaycy.- Inhaltsvermerk; Altsignatur (Archivgr. Erbk.-Amt D 5). Dabei liegt ein Zettel mit der Bemerkung, daß diese Obligation gut zu verwahren sei und nicht den Hoerdes oder dem Herrn zu Assen, die zu Wien in schweren Prozessen verstrickt seien, in die Hände fallen dürfe (17. Jhdt.).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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