Regest

Datum 1586-09-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johan vonn Quernhem zu Harenburg (Horneborch) und seine Frau Kunneke geb. vonn Luttenn verpachten dem Johann by deme Stronn und dessen Frau Stine den Kotten Bunckers im Ksp. Cappeln in der Bsch. Tenstedt. Als Pacht sollen Johann und seine Frau jährlich zwischen Michaelis und Martini einen Rtlr. zahlen. Als Sterbfallabgabe sollen für Johan und Stine jeweils fünf Reitergulden gezahlt werden. Wenn nach ihrem Tod eines ihrer Kinder den Kotten übernehmen will, soll er fünf Reitergulden zur Auffahrt zahlen und die jährliche Pacht von einem Rtlr. geben. Joahn vonn Quernhem und seine Frau unterschreiben, Johan siegelt.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1646
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, stark verschmutzt, Unterschriften, anh. Siegel ab. Rückseite: Paul im Stroh alias Bunneker praesent. 28. April 1771; Altsignatur (Num. 30 Lit. C).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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