Regest

Datum 1592-11-22 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Althaus
Titel/Regest Heiratsvertrag zwischen Johan von Olthausz, Sohn der + Eheleute Johan von Oltthaus zum Althaus und Agnes von Akenschock, und Apolonia von dem Berge, Tochter der Eheleute Dieterich von dem Berge zum Neuengraben und Anna Torck: 1. Braut und Bräutigam sollen sich gegenseitig zur Ehe nehmen. 2.Der Bräutigam soll seiner künftigen Ehefrau als Heiratsgut das Haus Althaus im Ksp. Nordwalde samt Zubehör, das er als ältester Sohn geerbt hat, zubringen. Seinen fünf Schwestern und seinem unmündigen Bruder Wenemar von Olthuis bleiben ihre Kindteile vorbehalten. Die Braut wird als Brautschatz 2.500 Rtlr. mitbringen, wovon 1200 Rtlr. bei der Heimführung, 700 Rtlr. innnerhalb des darauf folgenden Jahres und 600 Rtlr. ein Jahr später zu zahlen sind. Sie soll weiter mit Kleidern und Kleinodien ausgestattet werden wie ihre an Fridrich von Nehem verheiratete Schwester. Nach Empfang des Brautschatzes sollen Braut und Bräutigam auf die elterlichen Güter der Braut Verzicht leisten. 3. Nach dem Beilager soll der Bräutigam seiner Frau als Morgengabe das Erbe Hermelingk im Ksp. Wettringen Bsch. Rothenberge übertragen. Auch will er ihr innerhalb eines Jahres nach dem Ehevollzug sein Haus in Münster an der Jüdefelder (Jodfelde) Straße als Leibzucht einräumen. Sollte dies vor dem Tod des Bräutigams nicht erfolgt sein, soll die Braut mit einem Drittel des freien Gutes ihres Mannes und dem Haus in Münster beleibzüchtigt sein. 4. Sollte der Bräutigam vor der Brau ohne Leibeserben von ihr sterben, erhält die Braut zusätzlich zu ihrem eingebrachten Gut 1.500 Rtlr. sowie die Häölfte des in der Ehe erworbenen Gutes und ihre frauliche Gerechtigkeit. Sie bleibt so lange in allen Gütern sitzen, bis ihr diese Ansprüche ausgezahlt sind. 5. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam ohne Leibeserben, behält der Bräutigam 1.500 Rtlr. und die Hälfte des in der Ehe erworbenen Gutes, soll das übrige aber an die Erben der Braut zurückzahlen. 6. Stirbt Johan von Olthaus vor seiner Frau unter Hinterlassung von Erben, soll die Witwe in den Gütern bleiben und diese für die Kinder verwalten. Will sie sich erneut verheiraten, soll sie den halben Brautschatz und die Hälfte des in der Ehe erworbenen Gutes erhalten. Weiter soll sie die halbe Gerade bekommen und die Morgengabe lebenslänglich genießen. 7. Erzielt sie in der zweiten Ehe keine Kinder, fällt ihr in die zweite Ehe eingebrachtes Heiratsgut an ihre Kinder erster Ehe. Erhält sie in der zweiten Ehe Kinder, soll das Gut, das sie während dieser zweiten Ehe erbt, unter alle ihre Kinder gleichmäßig verteilt werden. Ihrem zweiten Ehemann bleibt der Nießbrauch ihres Brautschatzes vorbehalten. 8. Stirbt Apolonia von dem Berge vor Johan von Olthaus unter Hinterlassung von Kindern, soll der Witwer, so lange er unverheiratet bleibt, ihren ganzen Brautschatz genießen. Heiratet er aber erneut, soll er für die Kinder Vormünder bestellen und den halben Brautschatz für die Kinder anlegen. Nach seinem Tod soll sein Nachlaß auf alle Kinder gleichmäßig verteilt werden. Sollte in der ersten Ehe nur eine Tochter, in der zweiten aber Söhne vorhanden sein, soll die Tochter aus erster Ehe vom Vater mit einem adeligen Brautschatz ausgestattet werden, während die Söhne die Erbgüter erhalten sollen. Von diesem Heiratsvertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung. Es unterschreiben Braut und Bräutigam sowie für den Bräutigam Henrich von Akenschock, Rudolff Monnich, Johan von Oldenhuisz zu Welbergen und Bernhart von der Wyck, für die Brau Dieterich von dem Berge, ihr Vater, Herr Johan Torck, Domherr, Rudolff von Schonebeck, Fridrich von Nehem und Dieterich von Langen, die auch zusammen mit dem Bräutigam siegeln.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1721
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 10 anh. Siegel: 1. Johan von Oldenhausz, 2. Henrich von Akenschock, 3. Rudolf von Monnich (Bild: Schafschere), 4. Johan von Oldenhausz, 5. Berndt von der Wick zu Arnhorst (mit dem Pitzier, da ihm sein Siegel genommen), 6. Dieterich von dem Berge, 7. Johan Torck, Domherr zu Münster, 8. Rudolff von Schonebeck, 9. Frederich von Nehem, 10. Dieterich von Langen, Unterschriften (diejenige des Dieterich von Langen fehlt). Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (Neuengraben E 1).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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