Titel/Regest |
Vor dem Offizial, ordentlichen Richter des geistlichen Gerichtshofs zu Münster, übertragen Ursula Boickmans, Witwe des Herman Eddelinck, Bürgers zu Münster, und Hans Jurgens, Bürger zu Münster, als ihr Vormund mit Willen des Heidenrich Eddelinck, Ursulas Sohn, und des Herman Hoyerinck, ihres Schwiegersohns (ehedombs), Eingesessenen zu Billerbeck, die beide anwesend sind, dem Bernhardt Stuiker und dessen Frau Gerdrutt Ikinck gen. Smithuisz einen Rentbrief über 12 Rtlr. Rente, die Wilhelm Ketteler zu Assen und seine Frau Diederich von dem Botzler 1573-09-28 dem Herman Eddelinck und dessen Frau Ursula zahlbar an Michaelis aus ihren Erben Koep und Kobergh zu Hinteler im Ksp. Beckum verkauft haben. Der Rentbrief ist von Wilhelm Ketteler, Johan von Beverfohrde zu Oberwerries und Wemselo und Herman Ketteler zu Assen besiegelt worden. Die Witwe übergibt den Eheleuten Stuiker den Rentbrief. Die dafür erhaltene Geldsumme erhalten Herman Hoyerinck und dessen Frau als Brautschatz. Die Witwe leistet Verzicht und unterschreibt mit ihrem Vormund, Sohn und Schwiegersohn.
Der Offizial siegelt.
Zeugen: Herr Johann Suirmundt, Priester, und Wolterus Hane, beide Diener des Hofes. |