Regest

Datum 1595-01-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Münster
Titel/Regest Eheberedung zwischen Matthias von Bueren zu Huckarde (Hockerde), Sohn des + Melchior von Bueren und der + Sybille von Bodelschwingh, und Margarethe von Galen, Tochter des + Dietherich von Galen zu Romberg und Bisping und der Bernhardta Wolff. Der Bräutigam soll seiner Frau das Haus Huckarde im Land von der Mark zubringen, wie er es von seinem Vater geerbt und es ihm in der Teilung mit seinen Brüdern und Schwestern zugefallen ist. Die Witwe von Galen wird ihre Tochter gebührend mit Kleidern, Kleinodien usw. ausrüsten und ihr als Brautschatz 4.000 Rtlr. mitgeben, wovon 2.000 Rtlr. an Martini 1595, 1.000 Rtlr. an Martini 1596 und 1.000 Rtlr. an Martini 1597 gezahlt werden sollen. Mit dem Geld sollen auf dem Haus Huckarde stehende Schulden getilgt werden. Die hierüber ausgestellten Quittungen soll die Braut erhalten, um ihren Brautschatz nachweisen zu können. Nach Empfnag des Brautschatzes sollen die Eheleute auf die elterlichen Güter der Braut vor einem Gericht in Münster Verzicht leisten. Nach dem Beilager soll Matthias von Bueren seiner Frau das Erbe Heckman im Ksp. Asseln im Gericht unna als Morgengabe auf Lebenszeit übertragen. Matthias soll darüber hinaus seine Braut innerhalb des nächsten Jahres mit einer Leibzucht versehen. Ist dies bei seinem Tode noch nicht geschehen, soo sie mit der Hälfte seines gesamten Gutes beleibzüchtigt sein. Bei kinderloser Ehe soll beim Tod eines Ehepartners dem überlebende Ehepartner das eingebrachte Gut mit 2.000 Rtl gebessert werden. Stirbt der Bräutigam vor der Braut ohne Kinder von ihr, soll die Witwe ihren Brautschatz, die 2.000 Rtlr. Verbesserung und die Hälfte der in der Ehe erworbenen Güter erhalten. Bis ihr diese Ansprüche ausgezahlt sind, bleibt sie in allen Gütern. Für die frauliche Gerechtigkeit soll sie einmal 500 Rtlr. erhalten. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam ohne Kinder zu hinterlassen, soll der Bräutigam vom Brautschatz 2.000 Rtlr. behalten, das übrige aber mit der Hälfte der in der Ehe erworbenen Güter binnen Jahresfrist den Erben der Braut aushändigen. Stirbt ein Ehepartner vor dem anderen unter Hinterlassung von Kindern, soll der überlebende Teil, so lange er im Witwenstand bleibt, in allen Gütern sitzen bleiben. Will die Witwe erneut heiraten, soll sie von ihrem Brautschatz 2.000 Rtlr. und die hälfte des in der Ehe erworbenen Gutes erhalten. Will der Witwer wieder heiraten, (...). Hinterlassen Matthias und Margarethe Söhne, so sollen diese vorab das Haus Huckarde mit allen Zubehör nehmen, während sie bei allen übrigen Gütern mit den Kindern zweiter Ehe in stirpes succedieren sollen. Sind aus der ersten Ehe nur Töchter vorhanden, aus der zweiten aber Söhne, sollen die Töchter ehrlich ausgesteuert werden, die Söhne aber, sofern sie adelig gezeugt, sollen die Güter erhalten. Sind aus beiden Ehen nur Töchter vorhanden, sollen bezüglich der Güter die Töchter erster Ehe den Vortritt haben. Sollte Matthias samt seinen Kindern vor Margarethe sterben, soll diese ihren Brautschatz mit 4.000 Rtlr. Verbesserung und 10.000 Rtlr. von Buerens Erben erhalten. Alle Punkte wurden in Anwesenheit von Herrn Arndt von Bueren, Domdechant, und Bernhardt von Westerholt, Domherr zu Münster und Propst von St. Mauritz, Gerhardt von Bodelschwingh, Herr zu Mengede, Wilhelm von Plettenberg zu Engstfeld und Rudolf von Schonebeck zu Nienberge (Neuwen-) wegen des Bräutigams und von Herrn Henrich von Galen und Ludolf Valcke, Domherren zu Münster, Adolf Nagel zu Itlingen, Drost des Amtes Stromberg, Bernhart Wolff zu Füchteln und Ludolf von Galen zu Ermelinghof wegen der Braut verhandelt. Die genannten Verwandten siegeln zusammen mit Eberhart von Galen, Komtur zu Steinfurt, Ludger von Raszfeldt zu Hamern, Drost, und Heinrich Ledebur zu Bruchmühlen und Rönhagen. Jede Seite erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1737
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, Textverlust durch Mäusefraß, 11 anh. Siegel: 1. Arndt von Bueren, 2. Bernhart von Westerholt, 3. Gerhart von Bodelschwingh, 4. Wilhelm von Plettenberg, 5. Rudolf von Schonebeck, 6. Ludger von Raesfeld, 7. Heinrich Ledebur, 8. Evert von Galen, 9. Adolf Nagel, 10. Bernhart Wulff, 11. Ludolf von Galen; Unterschriften des Bräutigams und der Siegler. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignaturen (gestr. Litt. L; Lit A N. 11).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 2814
Aufrufe im Monat 611