Regest

Datum 1596-09-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Herman Westmeier, der verordneten Statthalter und Regierung des Stifts Münster geschworener Richter zu Vechta, verkauft Remberdt Bernefeur auch namens seiner Frau Heielweg von Langen dem Johan von Dorgeloe, + Wichpertz Sohn, und dessen Frau Friederiche Bernefeur den Sitz Querlenburg (Qwelenburgh) mit Gebäuden, Fachwerk, Ölmühle, Fischerei, Hude, Weide, Wiesen, Kämpen, Gärten, Ländereien, Holz, Jagd etc., weiter seinen Teil am Schelbruche und die Bäche und Kotten bei der Querlenburg, das Erbe Sechstroe in der Bsch. Langwege (Langwehr) und das Erbe Johan Lohmans zu Westbakum als freies Erbgut [1], dann als Lehen, für die der Verkäufer auf Kosten des Käufers die Belehnung erwirken soll, den Korn- und Blutzehnten über die Erben Hinxszlage, Kamphausz und Sechstroe im Ksp. Dinklage und Bsch. Langwege, Boickmans Erbe zu Steinfeld und den halben Korn- und Blutzehnten über Luckingk und Tesingk zu Holzhausen (Holstehausen) mit allem Zubehör und allen Leuten, die auf den Erben Sechstroe, Boickman und Lohman und dem Bechekotten wohnen und davon geboren und noch nicht freigelassen und vertauscht sind. Zusätzlich zum Verkaufserlös, den der Verkäufer zur Tilgung von Schulden verwandt hat, soll Bernefeur auf Lebenszeit zwei Fuder Heu und aus dem Schelbroiche fünf gute Fuder Holz erhalten. Der Witwe des Johan Bernefeur bleibt ihre Leibzucht über Lohmans Erbe auf Lebenszeit vorbehalten. Auch sollen Jurgen Pund und seine Frau dasjenige erhalten, was ihnen der Verkäufer verschrieben hat, und nach ihrem Tod sollen ihre Erben 100 Taler ohne Zutun des Verkäufers erhalten. Bernefeur läßt dem Käufer die genannten Güter auf und verpflichtet sich, alle auf den Gütern lastenden Schulden zu tilgen. Zum Unterpfand setzt der Verkäufer die Erben Heinrich Middelkamp und Herman Middelkamp in der Bsch. Borringhausen (Boringkhauszen) und den Meyerhof zu Rüschendorf im Ksp. Damme, für die die Eigenschaft als Morgengabe für Bernefeurs Frau erloschen sein soll. Falls der Verkäufer den Meyerhof verkaufen möchte, soll er bis zum Austrag der Forderung, die der Drost Otto Schade gegen ihn am Reichskammergericht betreibt, 1.000 Rtlr. setzen, von dene dem Verkäufer aber die Zinsen vorbehalten bleiben sollen. Der Richter und Remberdt Bernefeur siegeln. Lezterer und seine Frau unterschreiben.

Zeugen: Frantz van Woldeigk, Ratsverwandter, und Weszell Witteholle, Bürger zu Vechta.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1747
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 2 anh. Siegel (Reste), Unterschriften. Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignaturen (Lit. F N. 3; Querlenburg F 3). [1] Vergessen wurde der "Bechekotten", der später bei den freien Erbgütern genannt wird.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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