Regest

Datum 1597-03-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor Ernest Friedelieb, geschworener Richter der Stadt Osnabrück, erscheint der Prokurator Ludolph Fule im Auftrag des Herrn Rudolph von Dincklage, Domherrn zu Bremen und Minden und Propst zu Wildeshausen, um die Lasten auf dem Hof und der Wohnung mit dem kleinen Haus "upm Kampe" zwischen den Höfen der Erben des + Diderich Grothe und des Johan von Lingen, zu dem freie Tropfenfälle und eine frei Mauer zwischen den Höfen von Johan Dreises und Lingen gehört, gerichtlich feststellen zu lassen. Dieser Besitz gehörte früher Wilhelm Harszebrock. Zuvor hat Ludolph Fule zusammen mit Johan Schouwen und Johan Lürman den Besitz geschätzt und für den Schätzpreis an Jobst Bruns veräußert. Bei diesem Verfahren sind die vorgeschriebenen Termine eingehalten und in den vier Kirchspielskirchen der Stadt Osnabrück von den Predigtstühlen verkündet worden. Zusätzlich sind Herman Voszeholn und Berndt Löder, Possessor der Vikarie St. Dorothee im Dom bzw. Verwahrer der Armen auf Henrich von Langens Hof, verständigt worden. Der Prokurator legt nun namens seines Prinzipals den Erbkaufbrief vom 8. Januar 1597 vor. Der Inahber der Vikarie St. Dorothee im Dom beansprucht aufgrund einer im Kopiar eingetragenenn Urkunde von 1330 ein Kapital von 24 Mark und davon eine Rente von 18 Schilling an Michaelis, der Verwahrer der Armen auf Henrich von Langens Hof ein Kapital von 60 Gulden und eine Rente von drei Gulden. Beides wird zugestanden. Weitere Gläubiger melden sich nicht. Der Prokurator erklärt, daß sein Prinzipal den Hof mit dem Beihaus von Jobst Bruns wieder zurückgenommen hätte und Eigner des Besitzes wäre, und bittet um ein gerichtliches Urteil zu der Frage, ob noch weitere Forderungen auf diese Gut erhoben werden könnten. Darauf wird befunden, daß bis auf die genannten Forderungen keine weiteren Ansprüche mehr erhoben werden können und Herr Rudolph von Dincklage unbestrittener Eigentümer sei. Von dieser Rechtsweisung nicht betroffen sind allerdings die an die Stadt Osnabrück üblicherweise zu erbringenden Leistungen. Der Richter siegelt.

Zeugen: Georg Rude, Lizentiat der Rechte, und Heinrich Nitze, Schatzherr der Stadt Osnabrück.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1755
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel. Rückseite: "Johan Lingen breff auff den hoff; gehört zu dem Dincklageschen hof in Osnabrück".
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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