Titel/Regest |
"Anna von Dhaun", geb. Gräfin zu Falkenstein, Fräulein zu Oberstein und Broch, Pröpstin des Stifts Essen und Hofschultin des Oberhofs Suderwick, behandet den "Henrich von Munster" zu Lindhövel mit einer freien unhuldigen Hand neben noch einer freien unbenannten Hand, die innerhalb der nächsten zwei Jahre zu nehmen ist, auf Lebenszeit mit drei Propsteigütern, nämlich 1. der "Luchterhove", nun die "Schomachers hove", 2. der "Gralemans hove", die "Peter Wenmars" in Gebrauch hatte und nun "Johan Wennemars" besitzt, und 3. der "Luchtenberges hove," die "Johan Stuveken" bewohnt. Die drei Höfe liegen im Stift Münster im Amt Werne und im Ksp. Ottmarsbocholt in der Kreuzbauerschaft und gehören zum Hof Suderwick. Der Behändigte hat von den Höfen die üblichen Abgaben zu entrichten und soll sie in dem Zustand wahren, wie er von + "Arnolt von Münster" aufgezeichnet wurde. Sollte "Henrich von Münster" sterben, sollen seine Erben eine Mark zahlen, da sie nicht huldig noch hörig sind. Die Güter fallen nach "Henrichs" und des künftigen Handträgers Tod an die Propstei zurück, können aber erneut gewonnen werden. Die Pröpstin siegelt. |