Titel/Regest |
Vor "Dietherich von Heimessen," geschworener Richter zum Desum, verspricht "Jasper von Quernhem" zu Südholz, der zusammen mit "Wilbrandt von Schagen" für "Friederich von Quernhem" gegenüber "Goddert von Rasfelt" wegen einer Summe von 1200 Rtlr., die an "Johannes Krose", Bürger zu Minden, gezahlt wurde, Bürge geworden ist, den "Wilbrandt von Schagen" wegen dieser Bürgschaft schadlos zu halten, da sich "Jasper" zur Rückzahlung der Schuld verpflichtet hatte. Der Richter siegelt.
Zeugen: "Johannes Bischoping", Rentmeister zu Vechta, und "Johannes Dincklage". |