Regest

Datum 1600-10-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest "Bernhardina" geb. "Wullff", Witwe des "Dietrich von Galen" zu Bisping und Romberg, läßt von dem Notar "Johann Missingk" dem Jüngeren ihr Testament aufnehmen. Die Witwe widerruft zunächst alle früheren Dispositionen, ausgenommen die am 14. Oktober 1599 zu Bisping vorgenommene Zession. Nach ihrem Tod sollen 200 Rtlr. nach Gutdünken ihres Sohnes "Ditrich" und ihrer Exekutoren verwandt werden. Unter wörtlicher Bezugnahme auf die Zessionsurkunde (vom 11. Februar 11600) erhält der älteste Sohn "Diederich von Galen" die Häuser Bisping und Romberg, den Hof zu "Lentzen" und "Kuertzen" in Livland samt allen zubehörigen Gütern, ausgenommen was in diesem Testament verordnet ist. Das Haus Romberg, den Hof zu "Curtzen" in Livland und das Haus in Münster hat sich die Witwe jedoch auf Lebenszeit zur Leibzucht vorbehalten, außerdem verbleibt ihr die volle Verfügung über die Renten und Barschaft. Von der Barschaft soll bei ihrem Tod ihr Sohn "Dietrich" vorab 3.000 Rtlr. erhalten sowie alles Geld, über das sie keine Verfügung getroffen hat. "Dietrich" soll seinem Bruder "Heinrich von Galen", Domherr zu Münster, zusätzlich zur Dompräbende, für die 3100 Rtlr. ohne die weiteren Anlagen gezahlt wurden, noch weitere 4.000 Rtlr. geben. Sollte er damit nicht zufrieden sein, sollen die Dompräbende sowie die für ihn aufgewandten Kosten in Münster, Italien und Frankreich in sein Kindteil eingerechnet werden. "Margretha von Galen", Frau des "Matthias von Buren" zu Heckerde, soll sich mit der Aussteuer begnügen, zumal ihr Aufenthalt beim fürstlich jülichschen Hof nicht wenig gekostet hat. "Dietrich" soll seinen übrigen beiden Brüdern "Bernhart" und "Lodwigh" jeweils eine Dompräbende in Münster oder an einem anderen adeligen Domstift verschaffen und jedem 1.000 Rtlr. geben. Seiner Schwester "Freidag von Galen" soll "Dietrich", sofern sie ihre Präbende in Freckenhorst aufgeben und heiraten will, 2.500 Rtlr. sowie 500 Rtlr. zur Ausstattung geben. Die Schwester soll sich aber mit Zustimmung der Geschwister und Verwandten an einen vollbürtigen Adeligen verheitaten, der in Westfalen adelig begütert und häuslich gesessen ist und nicht dem Krieg nachzieht. Über ihre Präbende soll dann ihr Bruder "Dietrich" verfügen. Wer dieses Testament anfechtet, soll enterbt sein. Zu Testamentsvollstreckern setzt die Witwe "Arnoldt von Raesfelldt", Drost zu Wolbeck, "Johan von Ascheberg" zu Ichterloh, Drost zu Werne, "Ludolph von Galen" zum Ermelinghof und "Johan Droste," Doctor der Rechte, ein, die für ihre Mühen je 15 Gulden und 12 Rtlr. erhalten sollen. Geschehen zu Münster im Haus der Witwe an der "Hundestege." Zeugen: "Bernhardt Oesterman, Bernhard Schmeddings, Gerhard Buckhorn, Joannes Oestermann, Godefrid Baggels, Thomas Spangemacher" und "Godefrid Cassumb".
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1784
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, Unterschrift und Signet des Notars, Unterschriften der Testatrix und der Zeugen. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (Lit. A N. 25). Dabei: Abschrift, Pergament
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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