Regest

Datum 1601-10-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor "Caspar Eychradt", verordneter Gograf des münsterischen Domkapitels zu Telgte, gibt "Johan zur Bracht" zu Everswinkel der Witwe "Anna" geb. "Torck" und ihrem Sohn "Dietherich von den Berge" zu Neuengraben unwiderruflich in einem Tausch einen Teil von seinem Kamp "auffm Everswinckell gnandt allernegst bei dern von den Berge borchgraffen insz westen, so von lengede von desz Reckers hoffe insz norden an bisz in der von den Berge Asschekampe insz suden, in massen solche lengede undt leinen gleich hindurch gezogen ohn einige krummede," und in der Breite vom Burggraben so weit, wie der Teil abgepfahlt ist, "dergestaldt dasz wie gleich er Bracht auff der ostbreiden zwei fuesz erden bekommen, dasz er dajegen nhur einen voesz von denselbigen seinen kampe misset und uberlest." Auf dem ertauschten Grund wollen die "von dem Berge" zu besserer Befestigung des Hauses einen Graben auswerfen lassen, der allerdings zum Fischen am Ufer begehbar bleiben soll. "Bracht" erhält dafür zwei Stücke Landes bei Everswinkel auf der "Ostbreden" zwischen "Homan" im Osten und Schulte zu "Telte" im Westen, die im Süden an den Münsterweg und im Norden an Schulte zu "Teltes Ostbredenkamp" stoßen. Wenn die von dem Berge außerhalb des Grabens einen Riegel ("ein regell") setzen, soll er von "Brachts" Grund drei Fuß Abstand halten. Der Streit wegen einer Straße im Dorf bei "Berges" kleinem Haus ist in der Weise geregelt, daß "Bracht" ungefähr auf der Mitte der Straße einen Zaun machen darf, doch soviel Abstand halten soll, "dasz nicht allein ein trappe achter vom hause zur strassen eingehen", sondern daß man auch vor dem Zaun mit einer Karre Erde oder Mist in den Garten hinter dem Haus gelangen kann. Vorne an der Straße soll auf beider Kosten ein Zaun oder Baum gesetzt werden, zu dem beide Teile einen Schlüssel haben sollen und der so bequem sein soll, daß der Einwohner des Hauses seinen Weg dadurch nehmen kann. Auch haben die "von dem Berge" zugestimmt, daß hinten vom Hof des Hauses etwas eingezogen werden soll, wie solches abgepfahlt ist. Geschehen auf dem Haus zu Everswinkel. Der Gograf unterschreibt und siegelt.

Zeugen: Herr "Herman Langen", Pastor daselbst, "Johan von Aldenhuisz", "Bernhardus Bracht" und "Johannes zur Becke", Sekretär und Gerichtsschreiber zu Ahlen.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1795
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (Neuengraben B 4)
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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