Titel/Regest |
"Anna von Dhaun", geb. Gräfin zu Falkenstein, Fräulein zu Oberstein und Bruch, Pröpstin des Stifts Essen und Oberhofschultin des Oberhofs "Suderwick", hat den "Henrich von Munster" zu Lindhövel am 23. März 1600 mit einer freien unhuldigen Hand neben noch einer freien unbenannten Hand, die binnen zwei Jahren zu benennen ist, behandet. Da nun heute "Arnoldt von Münster" zu Lindhövel, "Henrichs" Bruder, benannt worden ist, behandet ihn die Pröpstin mit der "Luchterhove", jetzt "Schomachers hove" genannt, mit der "Gralemans hove", die früher "Peter Wennemars" und nun "Johan Wennemars" in Gebrauch hat, und mit "Luchterbergs hove", die "Johan Stuveken" bewohnt. Die Höfe liegen im Stift Münster Amt Werne Ksp. Ottmarsbocholt und Kreuzbauerschaft. Der Behandigte soll von den Höfen die in den Registern des Stifts verzeichneten Abgaben und Dienste leisten und die Höfe in dem Zustand wahren, wie "Arnoldt von Münster" ihn verzeichnet hat. Beim Tod des Behandigten sollen seine Erben eine Mark zahlen. Den Erben verbleiben keinerlei Rechte an den Höfen, doch können sie sie erneut zu gewinnen suchen. Ausstellerin siegelt. |