Regest

Datum 1602-03-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Münster in der Georgskommende
Titel/Regest Eheberedung zwischen "Gerhardt von Groll" zu Closter, Sohn des + "Dietherich von Groll" und der "Sophie Morrien", und Jungfer "Anna von dem Berghe", Tochter des + "Dietherich von dem Berge" und der "Anna Torck". Der Bräutigam bringt seine ererbten Sitze Closter und "Rupel" in die Ehe, die Braut wird von ihrem Bruder "Dietherich" 4.000 Rtlr. erhalten, und zwar 1.000 Rtlr. an kommenden Ostern, 2.000 Rtlr. an Martini ohne Zins und 1.000 Rtlr. an Ostern 1603 mit Zins. Sobald 3.000 Rtlr. gezahlt sind, sollen die Brautleute auf die elterlichen Gütern der Braut Verzicht leisten. Die Braut soll ferner von ihrem Bruder ihrem adeligen Stand gemäß mit Kleinodien und Kleidern ausgestattet werden. Der Bräutigam hat die Braut mit "Jobst Polesz" Hof im Vest Recklinghausen und Ksp. Marl als Morgengabe auf Lebenszeit ausgestattet. Sollte der Bräutigam vor der Braut ohne Leibeserben von ihr sterben, soll die Braut ihr eingebrachtes Gut zurückerhalten und zusätzlich 1.500 Rtlr. sowie jeweils die Hälfte der Gerade und der in der Ehe erworbenen Güter und auf Lebenszeit ihre Morgengabe erhalten. Sollte die Braut vor dem Bräutigam ohne Leibeserben sterben, soll der Bräutigam vom Brautschatz 1.500 Rtlr. behalten, die andere Hälfte (!) aber auf Lebenszeit genießen. Stirbt der Bräutigam vor der Braut und hinterläßt Kinder von ihr, soll die Brau in den Gütern bleiben, so lange sie nicht wieder heiratet. Wenn sie nicht länger bei den Kindern wohnen will, sollen diese ihr zusätzlich zur Morgengabe jährlich 200 Rtlr. zahlen und ihr ein Haus in Dortmund verschaffen. Will die Witwe erneut heiraten, soll sie die Hälfte ihres Brautschatzes sowie der ersparten und ererbten Güter zusätzlich zu ihrer Morgengabe erhalten. Sollten in der zweiten Ehe keine Kinder erzielt werden, soll ihr Erbe an ihre Kinder aus der ersten Ehe fallen, ausgenommen was in der Eheberedung dem zweiten Ehemann zugesprochen werden sollte. Sollte die Braut vor dem Bräutigam sterben und Kinder hinterlassen und der Bräutigam erneut heiraten, so sollen den Kindern erster und zweiter Ehe die von ihren Müttern zugebrachten Güter gesondert zufallen, doch ihnen die väterlichen Güter nach gemeinem Recht zugleich zufallen. Der älteste Sohn aus beiden Ehen soll vorab das Haus mit Zubehör erhalten, die Töchter mit einem landesüblichen Brautschatz abgefunden werden. Das, was in einer Ehe erworben, soll den Kindern aus dieser Ehe zufallen. Sollten die Eheleute keine Kinder hinterlassen, sollen die in der Ehe erworbenen Güter zu gleichen Teilen an ihre jeweiligen Erben gehen. Sollte der Bräutigam vor der Braut unter Hinterlassung von Kindern sterben, die Kinder aber vor der Mutter sterben, so soll diese nicht die Güter erben, sondern neben ihrem Brautschatz 3.000 Rtlr. als Abstand erhalten, die Morgengabe aber bis zum Tod genießen. Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung. Auf Seiten des Bräutigams siegeln und unterschreiben mit ihm "Gerhardt Morrien", Erbmarschall des Stifts Münster, Herr zum Davensberg, die Brüder "Johan" und "Heinrich von Asscheberg" zu Rauschenburg und "Heinrich von Schwanszbell", auf Seiten der Braut Herr "Luke Nagell", Dompropst und fürstlich münsterischer Rat, "Dietherich von dem Berge" zu Neuengraben, "Johan Aszbeck Torck" zu Vorhelm, "Johan von Althausz" zu Nordwalde und "Goddert Torck", Doctor der Rechte.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1801
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 10 anh. Siegel: 1. "Gerhardt von Groll", 2. "Gerhardt Morrien", 3. "Johan von Asscheberg", 4. "Heinrich von Schwanszbell," 5. "Heinrich von Asscheberg", 6. "Luke Nagell", 7. "Dietherich von dem Berge", 8. "Johan Aszbeck Torck", 9. "Johan von Althausz", 10. Dr. "Goddert Torck", Unterschriften. Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignaturen (N. 12; Neuengraben E 2).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 2312
Aufrufe im Monat 686