Titel/Regest |
Die fürstlich münsterischen heimgelassenen Räte des Erzbischofs und Kurfürsten zu Köln, Administrators des Stifts Münster, belehnen "Huego von Dincklage", "Hugos" Sohn, mit der Wohnung zu Dinklage samt seinem Teil in der alten Burg zu Dinklage, der Kirche zu Dinklage, dem Erbe zu Hoene, das zur Kirche gehört, mit seinem Teil der Freiheit im Dorf Dinklage, "Johans" Erbe zu Schwege, "Dwerlekotten" im Ksp. Dinklage, "Sundermans" Erbe zu Bergstrup im Ksp. Langförden, "Welderdingen" Erbe zu Mühlen, "Stegmans" Erbe im Ksp. Steinfeld und noch mit dem Anteil in der alten Burg, mit den Brüchen und der Koppel, mit den Gärten und Kämpen, wie dies + "Henrich von Dingklage", der Vater seiner Frau, zu Lehen empfangen hat, weiter mit der Wohnung zu Dinklage in der Wiek mit allem Zubehör, wie "Huege von Dingklage", + "Cuerdts" Son, darin verstorben ist. Die Aussteller siegeln mit dem fürstlichen Siegel.
Zeugen: "Alexander von Vehlen", Marschall, und "Peter Hoffschlag", Doctor der Rechte. |