Regest

Datum 1608-12-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor "Arnoldt Langeschede", Richter des Herrn "Johan Wilhelm", Herzogs zu Kleve, Jülich und Berg, Grafen zu der Mark, Ravensberg und Moers, Herrn zu Ravenstein, zu Hamm und Rhynern, erscheint "Gertraudt" geb. "von Krevet", Witwe des "Dietherich von der Recke" zu Kaldenhof, mit ihrem Beistand "Bonaventura Brüninckhausen", Bürgermeister der Stadt Hamm, und erklärt, daß "Johan von der Recke" zu Drensteinfurt, ihr Schwager, und dessen Vorfahren für sie, ihren verstorbenen Ehemann und dessen Eltern verschiedene Bürgschaften übernommen habe, nämlich beim Domkapitel zu Münster und bei + "Johannes Bolandt", wovon die Kapitalien, Zinsen und Ausgaben sich auf 2416 Rtlr. 20 Sch. 7 Pf. sowie noch 60 Rtlr. belaufen. Wegen dieser Schulden haben + "Dietherich" und sein Bruder "Johan von der Recke" das Gut "Hundelinckhoff" im Ksp. Beckum und das Haus Hövel im Ksp. Hövel, das dem + "Herman von der Recke" gehörte, beim ordentlichen geistlichen münsterischen Hofgericht in Diskussion ziehen lassen, da "Johan von der Recke" zu (Dren-)Steinfurt als Bürge seine eigenen Güter nicht in Diskussion ziehen lassen wollte. Bezüglich des Diskussionsprozesses ist dabei zwischen "Dietherich" und "Johan" einerseits und "Johan von der Recke" zu (Dren-)Steinfurt andererseits vereinbart worden, daß die beiden Brüder dem "Johan" die ihm gerichtlich übertragenen Güter für den gerichtlich festgesetzten Wert wieder abkaufen sollen, damit der Bürge keinen Schaden erleidet. Da nun der Offizial dem "Johan von der Recke" zu (Dren-)Steinfurt das Haus Hövel mit dem Platz, Bauhaus, Wällen, Gräben sowie dem alten Garten und langen Kamp zugesprochen hat, dieser das Haus aber nicht haben will, haben sich die Witwe und der Bürge dahin vereinbart, daß die Witwe dem Bürgen statt des Hauses Hövel den zum "Hundelinckhof" gehörigen, aber nicht zur Diskussionsmasse gehörigen "Hinckenhof" mit dem Kotten erblich übergibt. Die Witwe überläßt daher dem "Johan von der Recke" den "Hinckenhof" im Ksp. Beckum beim "Hundelinckhof" mit dem beiliegenden Kotten genannt der alte "Hinckenhof" und den darauf wohnenden eigenhörigen Leuten. Der Hof ist bis auf Landschatzung, Bauer- und Kirchenrecht und dem dem "Dietherich Neuwhaus" zu Hamm gerichtlich zugesprochenen Anspruch frei von Lasten. "Johan von der Recke" übernimmt dafür auf seine Güter die oben genannte Schuld. Die Witwe läßt den Hof auf und setzt zum Unterpfand das Gut Kaldenhof. Namens des "Johan von der Recke" hat sein Bevollmächtigter "Dietherich Lethmate", Richter zu Drensteinfurt, den Hof angenommen. Der ausstellende Richter siegelt. Die Witwe und ihr Beistand "Bonaventura Bruninghausen" unterschreiben. "Bruninghausen" siegelt.

Zeugen: "Steffan Sutholt", Bürger zu Hamm, und "Bonaventura von Alen".
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1857
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, ein anh. Siegel, das zweite abgerissen und lose beiliegend, Unterschriften. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (Assen XI Fach No. 9 lit. y).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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