Regest

Datum 1610-06-17 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Vechta
Titel/Regest Vor "Dietherich von Hemessen", Richter und Gograf auf dem Desum, erklären "Hullen Johann" von Vestrup und seine Frau "Gretha", daß ihnen "Hugo von Dincklagh" zu Dinklage das ihm eigenbehörige Erbe "Johan Werneke" zu Westeremstek, das ihm durch den Tod des jüngst verstorbenen Wehrfesters und seiner Kinder heimgefallen sei, übergeben wolle, wenn sich die Eheleute mitsamt ihren beiden Kindern namens "Werneke" und "Dirich" in sein Leibeigentum begeben würden. Die Eheleute verzichten deshalb für sich und ihre Kinder auf ihre Freiheit und ergeben sich in die Leibeigenschaft des Junkers "von Dincklagh". Der Grograf siegelt.

Zeugen: "Gerdt tzur Haken" und "Hans Empstecke".
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1867
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel ab. Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignatur (Lit. S N. 33).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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