Regest

Datum 1613-07-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Im Loe und Spreckeldornen
Titel/Regest Die Streitigkeiten zwischen "Herman Kerckerinck" zur Borg und "Dieterich von Galen" zu Bisping, derentwegen es schon zu gerichtlichen Prozessen gekommen ist, werden nun auf gütlichem Wege verglichen. Für "Dieterich von Galen" sind Herr "Henrich von Galen," Domherr zu Münster und Propst zu St. Mauritz, "Dieterichs" Frau "Catharina" geb. "von Hoerde" und "Johan Droste", Doctor der Rechte, für "Herman Kerckerinck" sind er selbst und weiter "Henrich Witfeldt", Lizentiat der Rechte und Syndikus der Stadt Münster, und "Christian Lordenbecke in dem Loe und Spreckeldornen" erschienen und haben mit Billigung des "Dieterich von Galen", mit dem die Sache zuvor beredet worden war, folgenden Vergleich getroffen: 1. Die auf dem Weg vor dem Haus Bisping neuerdings errichteten Schlagbäume bleiben stehen, doch sollen "Kerckeringsz" Eigenhörige in der Bsch. Oldendorp den Weg wie bisher benutzen und hierfür jedesmal den Schlüsssel vom Haus Bisping holen und wieder zurückbringen. Auch sollen sie wie bisher bei der Ausbesserung des Fuhrweges mithelfen. 2. "Kerckerinck" und seine Leute dürfen "im Loe und Spreckelldornen" ebenso wie in der Davert wie bisher die Hude ausüben, doch sollen sie "Galen" an seinen geschlosssenen Kämpen keinen Schaden zufügen. 3. "Galen", seine Kötter und seine Nachfolger am Haus Bisping dürfen "im Loe und Spreckelldornen" keine weiteren Zuschläge mehr machen. Die jetzt bestehenden Zuschläge bleiben. Dafür soll der Grund zwischen dem "Heidt- und Zeigelkamp, die Riedt" mit den Eichenbäumen "Kerckerincks" Eigentum sein, doch unbekampet und ferner mit Eichentelgen unbepflanzt bleiben. Dem Haus Bisping bleibt der Treib- und Fuhrweg durch "den eckerenbaum" zur Davert und die Hude auf dem Grund vorbehalten. "Galen" soll den Weg durch "den eckeren baum" für die Schweinemast frei haben, wenn er die Mast auf den "Mahllstucken" von "Kerckerinck" in Pacht hat. 4. Da auch Streit bestand wegen des Schweinetriebs vom Haus Borg durch den "Lohe und Spreckelldornen" nach der Davert und zurück, ist verabredet, daß "Kerckerinck" sein Gehölz in der Davert genannt die "vier stucke und schiltstuell", das in "Galens" Gehölz hineinragt, eigentümlich "Galen" überläßt, der "Kerckerinck" dafür entlang des "Loe und Spreckelldornen" einen Streifen Landes abgibt, damit "Kerckerinck" einen Treibweg für die Schweine anlegen kann. Dieser Streifen ist sofort festgelegt und markiert worden. "Kerckerinck" hat hierbei auf die Schweine verzichtet, die "Galen" ihm beschlagnahmt hatte. Dafür ist der Witwe des "Herman Davertman" von "Galen" das "peculium" ihres Mannes geschenkt worden. 5. "Kerckerinck" und seinen Leuten bleibt die Nachhude auf den Äckern vom Tag Simonis et Jude bis Cathedra Petri vorbehalten. Jede Seite erhält von dem Vertrag eine Ausfertigung, die von den Beteiligten unterschreiben udn besiegelt wird.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1894
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 2 anh. Siegel: 1. "Dietherich von Galen", 2. (ab), Unterschriften (nicht "Christian Lordenbeck"). Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (Bisping Lit. A N. 20).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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