Titel/Regest |
Vor "Caspar Schenckinck", des Herrn "Ferdinand", erwählten und bestätigten Erzbischofs zu Köln und Kurfürsten, Bischofs dieses Stifts Münster, Richter und Gograf zu und außerhalb Sendenhorsts, erklären "Berndt Heineman, Johan Rüschenschmidt" und "Johannes Möllenkamp", alle Bürger zu Sendenhorst, für sich und ihre Frauen, daß sie aus der Pachtsumme des "Heidekamps" unweit von Sendenhorst für "Wilhelm Ketteler" zu Sythen und Hoetmar, Drost zu Dülmen, die Rente von 30 Rtlr. zahlen wollen, die "Ketteler" an Herrn "Jobst von Werne", Scholaster an St. Mauritz vor Münster, verkauft hat. Diese Vereinbarung gilt, bis die Ablösung der Rente erfolgt ist, die auch durch die drei Pächter geschehen kann. Die drei Pächter unterschreiben, der Richter siegelt.
Zeugen: "Peter Uphoff" und "Adrian Moselage". |