Regest

Datum 1618-02-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest "Dietherich von Galen" zu Bisping und Romberg hat beim Domkapitel Münster angefragt, ob er das dem Domkapitel gehörige Erbe "Dusen" im Ksp. Rinkerode Bsch. Altendorf, neben dem Haus Bisping gelegen, im Tausch gegen sein Erbe "Ballerman" im Ksp. Ascheberg in der Osterbauerschaft erwerben könne. Nach Prüfung des Angebots ist der Tausch zustande gekommen. "Galen" hat sein Erbe "Ballerman" mit allem Zubehör an das Domkapitel übergeben. Vom Erbe "Ballerman" sind jährlich an Pacht 14 Rtlr. zu zahlen, zur Zeit der Mast zwei feiste Schweine zu geben oder, falls es keine Mast gibt, sind die Schweine überzuhalten oder mit Geld abzulösen, weiter sind zwei Gänse, acht Hühner und 50 Eier zu geben, zwei Scheffel Erbsen und zwei Scheffel Bohnen, weiter sind die halbe Mast und wöchentlicher Spanndienst zu leisten, fünf Fuder Holz aufzubereiten oder dafür jährlich einen halben Rtlr. zu zahlen. Zusätzlich zum Erbe "Ballerman" gibt Galen dem Domkapitel den beim Hof "Ballerman" liegenden "Boltenkamp" vom "Boltenhof" und die Ländereien, die der Besitzer von "Bolten" Erbe pepachtet hat, nämlich "im garten viehr ende landes" von ungefähr zwei Scheffel Gerste Einsaat, neben dem Garten einen kleinen Kamp von etwa einem Scheffel Gerste Einsaat, der von "Bolleringholte" abgekauft wurde, weiter ein Kämpchen genannt das "Heidepletzken" von fünf Scheffel Gerste, eine Wiese von zwei Fuder Heu im ersten Schnitt, auf dem "Steinkamp" ein Stück Land von 1 1/2 Scheffelsaat, ein Stück Land auf dem "Sunderkamp" von 1 1/2 Scheffel Gerste, auch den Grund und die Bäume im "Boltenholtz" oder Bruch, soweit es "Wentrup" zur Hälfte innehat. Dies Land ist dem Erbe "Ballerman" zugemessen worden. Das Domkapitel hat dafür das Erbe "Düsen" mit allem Zubehör und folgender Pacht gegeben: 2 1/2 Molt Gerste Speichermaß, den Zehnten von allem Land gibt das Erbe jährlich an "Schulte Probsting" in Rinkerode, weiter den blutigen Zehnten, jährlich ein Schuldschwein und wöchentlich einen halben Spanndienst. Zum Erbe gehören zwei Kotten, "Blanckenkatte" und "Freickmans" Kotten, die auf dem Grund des Erbes "Düsen" erbaut wurden. Weil aus dem Erbe "Düsen" der Korn- und Blutzehnte gezahlt wird, hat das Domkapitel "Galen" den Blutzehnten abgetreten, während "Galen" für den Kornzehnten und den Leibdienst bzw. Tag zum Mähen zur Verbesserung vom Hof "Schulte Probsting" 210 Rtlr. an die Domkellnerei gezahlt hat. Aufgehoben ist die Zahlung von 10 Schilling, die "Schulte Probsting" bisher an das Haus Bisping zu leisten hatte. Im kommenden Mai sollen "Düsen" mit seiner Frau, den anderen Leibeigenen und ihrer fahrenden Habe auf "Ballermans" Erbe ziehen und umgekehrt "Ballerman" auf "Düsen" Erbe ziehen, so daß jede Seite ihre Leibeigenen behält. Domdechant und Domkapitel zu Münster siegeln mit dem Siegel ad causas, ebenso siegelt "Dietherich von Galen" und unterschreibt mit seiner Frau "Catharina von Hörde".
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1947
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 2 anh. Siegel: 1. Domkapitel, 2. "Dietherich von Galen" (rechte Hälfte abgebrochen), Unterschriften der Eheleute "von Galen". Auf dem Umbug Unterschrift. Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignatur (Lit. R ooo II Nr. 1).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 2424
Aufrufe im Monat 709