Titel/Regest |
Vor "Rotger von Aszbeck", Domkantor zu Münster und Archidiakon zu Albersloh, einigen sich "Alexander von Asscheberg" zu Göttendorf und "Nicolausz Knehem", Pastor zu Albersloh, wegen ihres Streits um das jährliche Meßkorns ("missaticum"), der dadurch entstanden war, "dasz die einhabere gemelts hauses Gottendorff furgeschutzet, weiln sie sampt ihren hauszgesinde zu Rinckenrodde sacramenta participierten, ihre stuele und begrebnusze daselbsten hetten und selten die kirche zue Alberszlo, alsz weiter abgesessen, besuchten, dasz sie derwegen auch pillich desz oneris missatici uberhaben pleiben sollen". Da der Pastor berichtet hat, daß früher die Pastoren zu Albersloh vom Besitzer des Hauses Göttendorf ein oder zwei Scheffel Gerste und einen Scheffel Weizen eingefordert hätten, später aber aus einem Speicher auf dem Kirchhof zu Albersloh, der zum Haus Göttendorf gehört, einen Rtlr. erhalten hätten, erklärt sich "Asschebergh" bereit, die Forderung des Pastors durch eine einmalige Zahlung endgültig abzulösen. Der Pastor nimmt eine Geldsumme als Entschädigung entgegen und verzichtet für sich und seine Nachfolger auf jegliche weitere Forderung an "Alexander von Asscheberg" und seine Erben und Nachkommen am Haus Göttendorf. Der Pastor unterschreibt, der Archidiakon stimmt zu und siegelt mit dem Archidiakonatssiegel. |