Regest

Datum 1621-07-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest "Henrich, Jacob, Everwin" und Jungfer "Thomas von Drolszhagen", Kinder des "Bernhardt von Drolszhagen" zu Lütkenbeck aus dessen erster Ehe mit "Anna von der Tinnen", einigen sich mit ihrem Bruder "Johan von Drolszhagen", ältesten Sohn aus der zweiten Ehe ihres Vaters mit "Mechelt von Voerst", wegen ihrer Erbansprüche. "Johan", der mit Zustimmung des Vaters die Lütkenbecker Güter übernehmen will, will dem ältesten Bruder "Heinrich" die vom Vater in Hamm angekaufte Behausung mit drei Gademen und 2.500 Rtlr., "Jacob" 3.000 Rtlr., "Everwin" 3150 Rtlr. und Jungfer "Thomas" 2.350 Rtlr. geben, insgesamt also 11.000 Rtlr., zusätzlich einen Schrein und ihrer + Mutter Stuhlkissen, wie die jetzt zu Lütkenbeck vorhanden sind, und ein Bett. Zu Pfingsten 1622 soll "Heinrich" die Behausung in Hamm übergeben werden sowie 1.000 Rtlr. und vier Hölzer, die ihm nach Hamm geliefert werden sollen. Zum selben Termin sollen "Jacob" 2.000 Rtlr., "Everwin" 11.50 Rtlr. und Jungfer "Thomas" 1.000 Rtlr. mit einem Schrein, einem Bett und 16 Stuhlkissen von ihrer + Mutter erhalten. Zu Pfingsten 1623 sollen "Heinrich, Jacob, Everwin" und Jungfer "Thomas" jeweils 500 Rtl erhalten, ebenso zu Pfingsten 1624. Zum letzten Termin im Jahre 1625 sollen "Heinrich" 500 Rtlr., "Everwin" 1.000 Rtlr. und Jungfer "Thomas" 350 Rtlr. erhalten. Nach Empfang ihrer Abfindungen sollen die vier Geschwister einen Erbverzicht auf die elterlichen Güter machen. Mit den Schulden, die auf den Gütern lasten, dürfen die abgefundene Geschwister nicht behelligt werden. Sollte "Johan" nicht in der Lage sein, zu den bestimmten Terminen die schuldigen Summen auszuzahlen, soll er dies ein halbes Jahr zuvor bekannt geben und die schuldigen Summen gebührlich verzinsen. Obwohl die abgefundenen Geschwister der Meinung sind, daß ihnen eigentlich eine höhere Quote zusteht, verzichten sie doch auf weitere Forderungen, um "Johan" und die Güter nicht allzusehr zu belasten, doch erwarten sie, daß auch die übrigen Brüder und die Schwester aus der zweiten Ehe ihres Vaters, "Bernhardt, Adolf" und Jungfer "Mechteld", sich mit ihrem Bruder "Johan" in gleicher Weise vertragen, damit dieser auf Lütkenbeck adelig leben kann. Sollte "Johan" an den festgesetzten Terminen unvermutet nicht zahlen, hat er jedem Geschwister an jedem Termin zusätzlich eine Strafe von 200 Rtlr. zu zahlen. Die abgefundenen Geschwister verzichten auf alle weiteren Ansprüche an den Lütkenbeckschen bzw. Drolshagenschen Gütern, sie seien Allodial- oder Lehngüter. Sollten gegen diesen Vertrag verstoßen werden, treten die Kinder erster Ehe in alle Rechte wieder ein. "Everwin" bleibt die zu Martini zahlbare Rente von 20 Goldgulden samt dem Kapital von 400 Gulden vorbehalten wie auch allen Kindern erster Ehe die auf vergangenen Pfingsten fällige und auf kommenden Martini und Pfingsten 1622 fällige Alimente von 30 Rtlr. "Johan" will zum Zeitpunkt des ersten Termins eine Bestätigung dieses Vertrages durch die fürstlichen Räte auf seine Kosten besorgen. Die Beteiligen siegeln und unterschreiben.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1983
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Aus.-Pergament, 6 anh. Siegel: 1. "Johan von Drolszhagen", 2. "Henrich von Drolszhagen" (in Holzkapsel), 3. "Jacob von Drolszhagen", 4. "Everwin von Drolszhagen", 5. "Jorgen Nagell" zu Itlingen, 6. "Johan Steveninck" zu Broich, Unterschriften der Siegler und der Unterhändler "Christoff Clute", Dr. jur. utr., "Henrich Sterneman". Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignatur (N. 180). Dabei: Berechnung der den vier Geschwistern an den einzelnen Terminen zu zahlenden Quoten mit dem Vermerk "nicht zum archiv".
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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