Titel/Regest |
Des Herrn "Ferdinand", Erzbischofs zu Köln, Bischofs zu Münster, Paderborn und Lüttich, Administrators zu Hildesheim und Berchtesgaden etc., heimgelassene Räte zu Münster bekunden, daß vor etlichen Jahren die münsterische Landschaft dem "Henrich Preckwin", Bürger zu Münster, für 500 Rtlr. eine zum 18. August zahlbare Rente von 18 Rtlr. verkauft habe. Später habe dann "Alheidt Schmeddes", Witwe des "Johan Halstendorpff", diese im Jahr 1610 namens der Landschaft von den damaligen Beigeordneten des Pfennigmeisters, dem Domherrn "Georg Nagell" und den münsterischen Ratsverwandten "Jacob Stoven" und "Bernhardt Scholbroch", ausgestellte Obligation an sich gebracht. Da nun "Henrich Hilbrecht", fürstlich münsterischer Kanzleiverwandter, den Räten zu erkennen gegeben hat, daß ihm 500 Rtlr. abgelöst worden sind, die er gern bei der münsterischen Landschaft anlegen möchte, genehmigen nun die Räte die Einlösung der "Halstendorpffischen" Obligation durch "Hilbrecht" und wollen ihm gegen Ablieferung der alten Obligation mittels eines Landtagsabschieds eine Verschreibung auf seinen eigenen Namen ausstellen, so daß "Hilbrecht" zum Genuß der Rente von 30 Rtlr. gelangt. Die Aussteller siegeln mit dem münsterischen Siegel. |