Titel/Regest |
"Henrich vonn Monster" zu Tyll und Mongern, Herr zu Rhuenen, die Brüder "Albrecht" und "Dietherich vonn Westerem" zu Gutacker, "Bernhard von Münster" zu Surenburg und "Meinhardt Diethardt", Lizentiat der Rechte, Vormünder der unmündigen Kinder des + "Bernhardt vonn Mönster", Herrn zu Meinhövel, denen "Henrich Hulszwitte", Bürger zu Lüdinghausen, eine ansehnliche Summe Geldes an Kapital und aufgelaufenen Zinsen schuldet, weswegen die Vormünder auch Immission in seine Güter erhalten haben, haben erfahren, daß "Hulszwitte" dem "Johan zum Aldenhovell" zwei Stücke Landes genannt "der Dreischacker" im Ksp. Lüdinghausen, die einst vom Erbe "Westrip" (wohl: Westrup) gekauft sind, zur Dämpfung seiner Schulden am Haus Meinhövel verkauft hat. Die Vormünder quittieren nun dem "Aldenhovell" die Zahlung von 150 Rtlr. und treten ihm ihre Forderung an den beiden Stücken Landes ab. "Henrich von Monster, Albrecht" und "Dietherich von Westrem" und "Meinhardt Diethardt" unterschreiben, "Albrecht von Westrem" siegelt namens aller Vormünder. |