Titel/Regest |
Vor "Johan Bawman", commitierter Richter und Gograf in der Stadt und Gogericht Beckum, verkauft "David Vodersack", Bürger der Stadt Beckum, zur Ablegung etlicher Schulden, in die er in den vergangenen Jahren zu Lebzeiten seiner Frau "Anna Schwiedenn" wegen Einquartierung und Verpflegung der kaiserlichen Soldateska geraten ist, den Eheleuten "Johan Becker, Henrichs" Sohn, und "Gerdrudt", Bürgern zu Beckum, eine Weide oder Kuhkamp mitsamt dem zugehörigen Saatkamp von vier Mudde Einsaat nördlich vor Beckum nicht weit vom dem "Stephans dreische", oben "am Sengenbroche und Schwiters ortte, unden aber an der Weersebecke zwischen Henrichen Ellinckhauses kemners saetkampff, Buschmans weische, Stephan Creden khuekampff und bemelten Sengenbroch". Ein Platz von 2 1/2 Mudde Größe, der im Kuhkamp liegt, ist beschwert mit drei Mudden Gerstenpacht an die Provisoren des kleinen Hospitals oder lütteken heiligen Geistes vor Beckum, dem dieses Land gehört. Vom Saatkamp ist jährlich ein Mudde Bischofsweizen an Morgenkorn zu zahlen. Der Verkäufer hat das Kaufgeld empfangen und damit zwei Verschreibungen von 100 Rtlr. sowie von 50 Rtlr. von den Vormündern der Kinder des + "Halszbandes" in Münster wie auch ein Dokument über 50 Rtlr. von "Stephan Steinbicker" zu Ahlen eingelöst sowie andere Schulden bezahlt. Der Verkäufer leistet Verzicht, verspricht Währschaft und setzt zum Unterpfand seinen Saatkamp zu fünf Mudde Einsaat östlich vor Beckum "aufm Thie" zwischen den Ländereien des "Herman Schütte" des Älteren im Westen und dem "Thiedreisch" im Osten, von dem an das Kloster Liesborn jährlich vier Mudde Gerstenpacht zu geben ist, weiter seinen freien Morgen Landes zu vier Mudde Einsaat "am Thie" zwischen den Ländereien des "Wisebroch" im Süden und des "Ludeke Güldenarmbsz" im Norden und seinen freien Morgen Landes zu 2 1/2 Mudde Einsaat "auszerhalb dem Hönnerberger baume zwischen dem gemeinen Hagen oder Firich von der Landtwer an der West- unnnd Tönnieszen Güldenarmbs lande an der Ostseitenn", weiter sein Haus in Beckum an der Rodenstraße zwischen "Johan Jörgens" Haus im Norden und "Evert Dollens gen. Kolthoff" Haus im Süden. Der Richter siegelt und läßt durch den Notar unterschreiben.
Zeugen: "Johan Telcken" und "Wolter Kothe". |