Titel/Regest |
"Goszwin Kettler" zu Hovestadt stellt als Bevollmächtigter seiner Ehefrau "Eva von Ketler", Tochter zu Assen, dem Abt "Wilhelm" zu Abdinghof einen Revers über seine am gleichen Tag vorgenommene Belehnung zu Behuf seiner Frau unter wörtlicher Einrückung des Lehnbriefes aus: "Wilhelm", Abt des Klosters Ss. Peters und Pauls zum Abdinghof in Paderborn, belehnt "Goszwin Kettler" zu Hovestadt anstelle seiner Frau "Eva von Ketler" mit dem Schloß zu Assen und Hof zu Honsel ("Haensell"), wie dies "Wilhelm von Ketler" und dessen Tochter "Ottilia" zu Lehen getragen haben. Der Lehnsträger hat jährlich zwischen Michaelis und Martini vier Goldgulden als Pacht an das Kloster zu zahlen. "Goszwin Kettler" leistet den Lehnseid. Der Abt siegelt mit dem großen Siegel.
Zeugen: "Gerhard Clotz", Doctor der Rechte, Syndicus der Stadt Soest, "Johan Dorbecher", Kämmerer, und "Godtschalck Rademacher", Bürger zu Paderborn. "Goszwin Kettler" verspricht, seinen Verpflichtungen nachzukommen, die Schwester und das Schwesternkind seiner Ehefrau von den Lehengütern abzufinden und andere Ansprüche abzuwehren. Aussteller unterschreibt und siegelt. |