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Regest |
Datum |
1630-07-05 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Ausstellungsort |
Meppen |
Titel/Regest |
Vor "Alexander Morrien", vereideten Richter zu Meppen und Haren, versetzen "Melchior von Heede" zu Heede und seine Frau "Anna" geb. "von Haren", die von "Johan Gosevort" zu Landegge und dessen Frau "Anna" auf acht Jahre 200 Rtlr. geliehen haben, ihren Gläubigern ihr freies adeliges Burglehen zu Landegge genannt "die Hoffwonunge". Beiden Seiten bleibt die Kündiugn des Kapitals vorbehalten. Sollte "Melchior von Heede" das Burglehen verkaufen wollen, hat "Gosevort" das Vorkaufsrecht. "Gosevort" kann das Burglehen auch weiterverpfänden, falls bei einer Kündigung des Kapitals durch ihn "Melchior von Heede" nicht in der Lage ist, das Geld aufzubringen. Der Richter siegelt mit dem Gerichtssiegel.
Zeugen: "Johan (......), Jurgen Hausz", Gerichtsschreiber. |
Archiv |
Assen (Dep.) |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
2096 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, durch Moder verursachte Lücken mit Textverlust am Schluß der Urkunde, anh. Siegel. Rückseite: 1681-05-04 Einlösung der Obligation durch den Erbkämmerer bei "Stine", Witwe des "Lammert Gosevort". Geschehen zu Spahn auf dem Hümmling. Unterschrieben für die schreibunkundige Witwe durch "Henricus Henrici, Pet. Schreiber, Heinrich Spiegelberg" und "H. Köttinghausz.-" Altsignatur (4). [1] Monat unklar |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-30 |
Datum Änderung |
2011-03-31 |
Aufrufe gesamt |
2190 |
Aufrufe im Monat |
21 |