Regest

Datum 1630-07-05 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Meppen
Titel/Regest Vor "Alexander Morrien", vereideten Richter zu Meppen und Haren, versetzen "Melchior von Heede" zu Heede und seine Frau "Anna" geb. "von Haren", die von "Johan Gosevort" zu Landegge und dessen Frau "Anna" auf acht Jahre 200 Rtlr. geliehen haben, ihren Gläubigern ihr freies adeliges Burglehen zu Landegge genannt "die Hoffwonunge". Beiden Seiten bleibt die Kündiugn des Kapitals vorbehalten. Sollte "Melchior von Heede" das Burglehen verkaufen wollen, hat "Gosevort" das Vorkaufsrecht. "Gosevort" kann das Burglehen auch weiterverpfänden, falls bei einer Kündigung des Kapitals durch ihn "Melchior von Heede" nicht in der Lage ist, das Geld aufzubringen. Der Richter siegelt mit dem Gerichtssiegel.

Zeugen: "Johan (......), Jurgen Hausz", Gerichtsschreiber.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2096
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, durch Moder verursachte Lücken mit Textverlust am Schluß der Urkunde, anh. Siegel. Rückseite: 1681-05-04 Einlösung der Obligation durch den Erbkämmerer bei "Stine", Witwe des "Lammert Gosevort". Geschehen zu Spahn auf dem Hümmling. Unterschrieben für die schreibunkundige Witwe durch "Henricus Henrici, Pet. Schreiber, Heinrich Spiegelberg" und "H. Köttinghausz.-" Altsignatur (4). [1] Monat unklar
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-03-31
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