Titel/Regest |
Vor "Herman Henrich Molan", des Herrn "Ferdinandt", Erzbischofs zu Köln, Bischofs zu Münster, Lüttich und Paderborn, Administrators zu Hildesheim und Berchtesgaden etc., Richter zu Vechta und Gograf zu Sutholte, erklärt "Johan von Dincklage" zu Dinklage auch namens seiner Frau "Johanna Margaretha" geb. "Steding", daß er dem "Rutger Molan", Bürger zu Vechta, und dessen Frau Maria Brockman 500 Rtlr. schuldig geworden ist, und zwar am 1. Mai ("Philippe et Jacobi") 1627 300 Rtlr., wofür den Gläubigern das freieigene Erbe "Pungehorst" im Ksp. Bakum in der Bsch. Märschendorf verpfändet wurde, und am 5. Januar 1628 200 Rtlr., wofür der Zehnte zu Holtrup verpfändet wurde. Da diese Pfandstücke auch anderen Gläubigern versetzt worden sind und die Eheleute "Molan" besser abgesichert werden wollen, setzt ihnen "Johan von Dincklage" sein freieigenes Erbe "Werneke Calvelage" im Ksp. Lohne und Bsch. Brockdorf zum Unterpfand. Beiden Seiten bleibt die Kündigung des Kapitals vorbehalten. "Johan von Dincklage" unterschreibt und siegelt mit dem Richter.
Zeugen: "Clausz von der Atter" und "Bernt von Brogell". |