Titel/Regest |
Vor "Christoffer Lahauszen", Doctor der Rechte, Syndikus und Richter der Stadt Osnabrück, erklärt "Wilhelm Ha(r)szebroick", Bürger der Stadt Osnabrück, daß er aufgrund einer Verschreibung von 1622-07-25 ("uff Jacobi"), die hierdurch kassiert wird, der "Maria Schweinefuesz", damals Witwe des "Johann von Soberenn", nun Frau des "Johann Bordewisch", 50 Rtlr. schuldet, wozu ihm die "Marye Schweinefuesz" später noch 20 Rtlr. geliehen hat, so daß sich seine ganze Schuld auf 70 Rtlr. beläuft. Als die Witwe "von Soberenn" zur zweiten Ehe mit "Bordewisch" geschritten ist, hat sie dieses Kapital ihrem Sohn "Heinrich von Soberenn" versprochen, doch konnte "Harszebroich" das Kapital nicht zurückzahlen, weswegen die Witwe und die Vormünder ihres Sohnes vor dem städtischen Niedergericht geklagt haben und am vergangenen 23. Oktober die Immission in "Harszebroichs" Güter erhalten haben. Damit nun "Harszebrok", seine Frau und Kinder vor der Immission verschont werden, verspricht dieser, die 70 Rtlr. Kapital jährlich mit 6 % an Jacobi an "Tiemann Schweinefuesz, Heinrich Tripmacher, Clausz von Söberenn" und "Jurgen Alersz" als Vormünder des "Heinrich von Söberenn" zu verzinsen. Beide Seiten können das Kapital kündigen. Zum Unterpfand setzt "Harszebroick" seinen Morgen Landes vor dem Nortorper Tor vor der "Düsteren" Straße zwischen "Johan Hönemans" Kamp und der Witwe "Herman Meyers" Ländereien und sein Haus vor dem Nortorper Kloster zwischen "Albert Bödekers" und "Hermenn Pagenstechers" Häusern. Der Richter siegelt mit dem Gerichtssiegel.
Zeugen: "Johan Wellenkampff" und "Clausz Schuelhoff". |