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Regest |
Datum |
1631-09-30 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Vor "Herman Henrich Molan", Richter zu Vechta und Gograf zu Sutholte des Herrn "Ferdinandt", erwählten und bestätigten Erzbischofs zu Köln und Kurfürsten als Bischof zu Münster, verschreibt "Johan von Dincklage" zu Dinklage auch namens seiner Frau "Johanna Margareta" geb. "Steding" dem "Frantz Heide", Bürger zu Quakenbrück, und dessen Frau "Anna" für eine Schuld von 400 alten Rtlr. eine Rente von 24 Rtlr., die jährlich am Tag Michaelis zu zahlen ist. Beiden Seiten bleibt die Kündigung des Kapitals vorbehalten. Zum Unterpfand setzt "Johan von Dincklage" sein Erbe "Fleerlage" im Ksp. Essen und Bsch. Herbergen, genannt "Engelcke Fleerlage", das derzeit die Mutter "Dincklages" auf Lebenszeit zur Leibzucht besitzt. Sollte bei der Zahlung der Rente ein Mißstand auftreten, kann sich der Gläubiger nach dem Tod der Mutter an diesem Erbe schadlos halten. Der Richter siegelt mit dem Gerichtssiegel.
Zeugen: "Gerdt Calvelage" und "Clausz von Atter". |
Archiv |
Assen (Dep.) |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
2121 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament, 2 anh. Siegel in Holzkapseln: 1. "Johan von Dincklage", 2. Richter, Unterschrift des "Johan von Dingklage". Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignaturen (L. P N. 10; Nr. 7). |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-30 |
Aufrufe gesamt |
1935 |
Aufrufe im Monat |
114 |