Titel/Regest |
Vor "Herman Henrich Molan", des Herrn "Ferdinandt", erwählten und bestätigten Erzbischofs zu Köln und Kurfürsten, Bischofs zu Münster etc., Richter zu Vechta und Gograf zu Sutholte, verschreibt "Johan van Dincklage" zu Dinklage zugleich auch im Namen seiner Frau "Johanna Margaretha" geb. "Stedingh" den Eheleuten "Johan Frye", Bürger zu Vechta, und "Maria Duvels" für eine Schuld von 300 Rtlr., von denen 100 Rtlr. schon am 27. Juli 1627 entliehen wurden, eine jährlich an Dreikönig zu zahlende Rente von 18 Rtlr. aus "Henrich Surmans" Stätte zu Bergstrup im Ksp. Langförden. Und zwar sollen die Gläubiger jährlich 2 Molt Roggen, 2 Molt 6 Scheffel Hafer, den Dienst und ein feistes Schwein, gerechnet zu 19 Rtl weniger ein Ort, von dem Erbe beziehen. Drei Ort Rtlr. soll Junker "Dincklage" erhalten. Die Ablösung der Rente kann nach Ablauf von vier Jahren geschehen. Da "Surmans" Stätte münsterisches Lehngut ist, setzt "Dincklage" das Erbe "Johan" zu Westeremstek zum Unterpfand. "Dincklage" unterschreibt und siegelt. Der Richter siegelt.
Zeugen: "Werneke Hopingh" und "Claus von Atter". |