Titel/Regest |
"Wilhelm", Abt des Klosters Petri et Pauli zum Abdinghof in Paderborn, belehnt nach dem Tod der "Eva von Ketteler", geb. Tochter vom Haus Assen, und auf Ansuchen des "Goeszwein von Ketteler", Herrn und Drosten zu Hovestadt, für dessen minderjährigen Sohn "Goszwein Conradt von Ketteler" den "Henrich Sterneman", Prokurator des münsterischen weltlichen Hofgerichts, als Bevollmächtigten mit dem Schloß zu Assen und dem Hof zu Honsel, wie zuvor der Großvater "Wilhelm von Ketteler", dann dessen Tochter "Odilia" und nun genannter Drost zu Hovestadt für seine verstorbene Ehefrau "Eva von Ketteler" belehnt worden sind. Goszwein von Ketteler und sein Sohn haben jährlich zwischen Michaelis und Martini vier Goldgulden in Paderborn an das Kloster zu zahlen. Aussteller siegelt mit dem Siegel der Abtei.
Zeugen: "Joannes Hollenhorst", Prokurator des geistlichen Gerichts, und "Wernerus Wernekinck", Amtmann des Klosters St. Egidium in Münster. |