Regest

Datum 1632-11-13 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Der Offizial des Hofes zu Münster, ordentlicher Richter, befiehlt den geistlichen Rektoren zu Haltern auf die am 26. Februar 1622 erhobene Klage von "Johannes de Aldenhaus" und "Georgius Nagell" zu Itlingen als Vormünder der Kinder des "Theodorus von den Berge" zu Neuengraben, nun aber des volljährigen Sohnes "Theodorus" gegen "Wilhelm Ketteler" zu Sythen wegen Befreiung von Bürgschaften über 35 Gulden Kapital, ablösbar an Michaelis, und über fünf Gulden Rente an Purificationis von einem Kapital von 100 Gulden sowie Forderung von Unkosten in Höhe von 144 Gulden, den Beklagten bei Androhung der Güterimmission zur Befreiung des Klägers von den Bürgschaften und zur Zahlung der Unkosten anzuhalten.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2142
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, lateinisch, abh. Siegel, Unterschrift des "Hermannus Bordewick".- Am Rand Vermerk über die Intimation des Urteils durch den Notar "Bernardus Berningk" beim Gografen "Ludolphus Estingkhausen" am 11. Dezember 1632.- Vermerk des Gografen von 11. Dezember 1632 über die Immission des Klägers in das Erbe "Luttickhaus". Rückseite: Inhaltsvermerk; "14. Juni 1681 Newhausz"; Altsignatur (Neuengraben A 1).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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