Regest

Datum 1634-03-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Der Offizial des geistlichen Gerichtshofes zu Münster, ordentlicher Richter, hat im Januar 1629 und in den folgenden Monaten auf Antrag des Dietherich von der Reck zu Kaldenhof und Hündelinghof fünfmal und zum letzten Mal endgültig alle diejenigen vor sein Gericht im Paradies der Domkirche zu Münster geladen, die Forderungen an die zum adeligen Haus und Sitz zum Hündelinghof im Ksp. Beckum gehörigen Güter und Pertinentien zu stellen haben, um diese Forderungen urkundlich nachzuweisen. Nachdem diese Ladung fünfmal in allen Kirchspielskirchen der Stadt Münster sowie in Beckum, Ahlen, Heessen, Walstedde, Hövel, Bockum Velen, Dolberg durch den Pastor und Kirchendiener von der Kanzel verkündet wurde und auch durch einen Notar an der Paradies- bzw. Domtür zu Münster angeschlagen wurde, haben folgende Gläubiger ihre Forderungen vorgelegt:

Henrich von Heese legte eine Verschreibung vor über 3.000 Rtlr., wofür ihm das Haus Hündelinghof auf 10 Jahre eingeräumt ist. Er fordert weiter 1.000 Rtlr., die er in die Reparatur des Hauses gesteckt hat. Heese will vom Haus erst dann Abstand tun, wenn ihm das Kapital, die Zinsen und die aufgewandten Kosten gänzlich ersetzt sind.

Johan Droste, Lizentiat der Rechte, legte eine Obligation vor über 200 Rtlr. und 12 Rtlr. Rente.

Die Jungfern im Hospital vor der Stadt Hamm legten eine Rentverschreibung vor über 400 Rtlr. Kapital und 20 Rtlr. Rente.

Die Treuhänder und Erben des + Anthonius Grevinck, Pfarrer zu Welver, legten zwei Verschreibungen vor über 400 Rtlr. Kapital und gebührlichem Zins sowie über 300 Rtlr. und 18 Rtlr. Rente, derentwegen schon Immission erfolgt ist, und einen gerichtlichen Taxzettel über 7 Rtlr. 22 Schilling.

Herman Vekenbolte und Eberhardt Hoven, Bürger zu Hamm, als Erben des Herman Vekenbolt legten eine Rentverschreibung vor über 700 Rtlr. Kapital und üblichem Zins, weswegen schon Immission erfolgt ist.

Herr Walterus Havickenscheidt, Lizentiat der Rechte und Kanoniker an St. Martini, als Zessionar der Margaretha Becker legte eine Verschreibung vor über 400 Rtlr. samt rückständigen Renten, woüber Immission erfolgt ist.

Dietherich von Vehlen zu Velen, Drost im Emsland, gab an, daß sein + Vater eine Rente von 120 Goldgulden für 2.000 Gulden Kapital vom Großvater des genannten Dietherich von der Recke gekauft hätte, wovon die Rente mehr als 30 Jahre rückständig sei und es schon zum Prozeß gekommen sei. Der Drost legte die Rentverschreibung vor.

Auf die auf Ersuchen des Offizials in Hamm vorgenommene Bekanntmachung haben die Provisoren der Pfarrkirche in Hamm eine Forderung von 50 Goldgulden Kapital angemeldet.

Jacobus Haver legte eine Rentverschreibung vor über 200 Rtlr. Kapital und 12 Rtlr. Rente, worauf schon Immission erfolgt ist.

Johannes Bauman, Richter zu Beckum, als Ehevogt seiner Frau, der Witwe Bodeker, legte eine Verschreibung vor über 600 Rtlr.

Bernardt Dirxsen legte eine Obligation über 200 Rtlr. vor.

Die Witwe des Boldwin von Warendorpff legte eine Obligation vor über 300 Rtlr. Kapital und 18 Rtlr. Zinsen.

Der Anwalt des Dietherich Herman von Merfelt zu Westerwinkel gab an, daß sein Mandant bzw. dessen Mutter wegen 96 Rtlr. alter Renten in die Güter immittiert worden sei und wirkliche Possession erlangt habe, was 1626 September 16 vom Richter zu Beckum erneuert worden sei. Die Immission bezöge sich nicht nur auf die 96 Rtlr. sondern auch auf 12 Goldgulden und 12 Königstaler jährlicher Renten.

Am 7. Juni 1631 hat dann der Offizial die Reihenfolge der Gläubiger festgelegt.

1. Dietrich von Vehlen zu Velen mit 2.000 Gulden von 1582 Juli 24,

2. Joannes Droste als Erbe des Lizentiaten Everwin Droste, Dechant an St. Martini, mit 200 Rtlr. von 1583 März 9,

3. Witwe des Boldwin Warendorpff mit 300 Rtlr. von 1583 März 23,

4. Walter Havickenscheidt mit 400 Rtlr. von 1585 Januar 24,

5. Theodor Herman von Merfeldt mit einer Immission wegen 96 Rtlr., 12 Goldgulden und 12 Königstalern von 1602 April 2,

6. die Jungfern im Hospital vor Hamm mit 400 Rtlr. von 1612 Februar 22,

7. Jacob Haver mit 200 Rtlr. von 1618 Mai 19,

8. die Erben des Anthon Grevinckhoff mit 300 Rtlr. von 1619 März 30 und nach ihnen die Erben des Bernard Dirxsen mit 200 Rtlr. von 1619 August 17,

9. die Erben des Anthon Grevinckhoff mit 400 Rtlr. von 1616 und damit verbundener Immission von 1622 Mai 14 samt Gerichtsgebühren,

10. Herman Vekenbolt mit 700 Rtlr. von 1622 September 28 mit Immission,

11. Henricus von der Heese mit 3.000 Rtlr. von 1625 Mai 6 und Rechnung über aufgewandte Kosten für das Haus,

12. Joannes Bauman mit 600 Rtlr. von 1622 Juli 24.

Zugelassen wurden dann noch die Provisoren der Kirche zu Hamm wegen 50 Gulden.

Im Liquidationstermin haben dann die Gläubiger ihre Forderungen aus Kapital und rückständigen Zinsen wie folgt angegeben: Johann Droste 308 Rtlr., Jacob Haver 368 Rtlr., die Erben Dirxsen 315 Rtlr., die Erben Grevinckhoff nur die Kapitalien von 400 Rtlr. und 300 Rtlr., da die Zinsen bezahlt wurden, sowie die Unkosten wegen der Immission, die Jungfern zum Hospital 496 Rtlr., die Erben Vekenbolt 779 Rtlr. 8 1/2 Schilling und 6 Paar Hühner, Dietherich von Vehlen 10262 Rtlr., die Witwe des Boldewin Warendorpf 543 Rt., Walter Havikenscheidt 832 Rtlr.

Ebenfalls hat der Anwalt des Godthardt von der Reck zu Heessen ein Schreiben samt zwei Schadlosbriefen übergeben, in dem angegeben wird, daß Godefridus von der Recke zu Heessen und Wulfsberg aus erheblichen Ursachen die bisherigen Zitation-stermine nicht wahrgenommen hat und seine Vorfahren und er wegen verschiedener großer Summen, die hauptsächlich aus Bürgschaften stammen, hohe Forderungen an die Recken zum Kaldenhof und Hündelinghof haben, nämlich 33 (näher bestimmte) Posten.

Das Gut Hündelinghof ist mittlerweile auf 11401 Rtlr. geschätzt worden. Für die zum Gut gehörigen Grundstücke haben sich + Johan von Nehem zu Werries und Jobst von der Reck zu Heessen mittels einer Schadlosverschreibung verbürgt.

Am 26. Juni 1632 ist die Ordnung der Gläubiger um Godefridus von der Recke zu Heessen ergänzt worden und zwar wegen mehrerer Schadlosbriefe wegen Margaretha Iking, Witwe Schmithausz, über 500 Rtlr. von 1586 Juli 13, wegen Bernard Stucker über 500 Rtlr., wegen der Witwe Ikinck über 500 Rtlr., wegen des Domkapitels über 400 Rtlr., wegen des Elemosinars des Doms über 300 Rtlr. und wegen Theodor Bleicken über 200 Rtlr. von 1589 März 24. Da Theodor von Nehem zu Werries gegenüber der Witwe Ikinck Bürge wurde und die Bürgschaften gegenüber den anderen erwähnten Gläubigern 1589 März 27 erfolgten, wurden diese Bürgen in der Reihenfolge der Gläubiger dem Theodor Hermann von Mervelt im fünften Rang zugesellt. Die übrigen Forderungen des Godefridus von der Recke, nämlich wegen der Erben Stucker über 200 Rtlr. und wegen des Johann Buck, Kanoniker am Alten Dom, über 500 Rtlr., wurden zurückgewiesen.

Nun hat Johan Droste, Doctor der Rechte, von Dietherich von Vehlen und Walter Havickenscheidt deren Forderungen erworben und als Käufer von Haus und Gut Hündelinghof um entsprechende Berücksichtigung bei der Verteilung der Güter nachgesucht. Der Offizial hat daraufhin 1632 Juli 23 festgestellt, daß bei Einschätzung des Gutes Hündelinghof mit 11401 Rtlr. die Forderungen des Theodor von Vehlen mit 9850 Rtlr., des Lizentiaten Droste mit 290 Rtlr., der Witwe Warendorp zum Evinckhof mit 489 Rtlr., des Walter Havikenscheidt mit 800 Rtlr., zusammen 11429 Rtlr., über dem Wert des Gutes liegen.

Damit das Konkursverfahren beschleunigt fortgesetzt werden kann, hat der Schuldner Dietherich von der Recke zu Kaldenhof noch einen Kamp genannt Hersche holt im Wert von 650 Rtlr. und die Upforts Wiese im Wert von 470 Rtlr. für die Gläubiger überlassen. Der Ofiizial hat darauf das Konkursverfahren weitergeführt und die Zuteilung angekündigt.

Da erschien der Prokurator Hermann Vosz namens des Herrn Heino Hardenack, Pater des Kloster Niesing, und legte eine Obligation über 200 Rtlr. vor, für die die Forderung sich mit den rückständigen Zinsen auf 690 Rtlr. erstreckt. Diese Forderung wurde neben die Forderung des Dietrich von Vehlen in den ersten Rang gestellt.

Trotz des Einspruchs des Godtfridt von der Recke zu Heessen hat der Offizial das Verfahren abgeschlossen und das Gut wie folgt verteilt: Haus und Sitz Hündelinghof mit Zubehör werden auf 500 Rtlr. geschätzt, ein Saatkamp genannt Langekampff auf 322 Rtlr., die dabei liegende Bonenwiese auf 212 Rtlr. 14 Schilling, der Kalverkampff auf 100 Rtlr., der ganze Bergkampff auf 1360 Rtlr., der Bergbusch genannt Hegge mit dem Gehölz genannt Schirmbrock auf 500 Rtlr., der Weidekamp genannt die Lacke auf 600 Rtlr., das dabeiliegende Saatland auf 322 Rtlr., der Wietbusch auf 100 Rtlr., der dabei liegende Groszkampff auffm Wittenberge auf 80 Rtlr., das Hündelinghofer Gehölz neben Catines Busch auf 3.000 Rtlr., der Catines Kamp auf 241 Rtlr. 14 Schilling, der Geistkampff auf 360 Rtlr., der Wersebusch Kamp auf 480 Rtlr., der Saatkamp auff der Strie mit fünf Stücken auf 320 Rtlr., das Heuland die Ummefloet auf 200 Rtlr., vier Morgen Landes über der Werse auf 78 Rtlr., zwei Morgen Landes auf dem Ochsenkamp, das Westhaus braucht, auf 40 Rtlr., drei Mudde Feldland, das Hinckefuir in der Hengstebecke braucht, auf 50 Rtlr., zwei Morgen Land, das Albert in der Hengstebecke braucht, auf 40 Rtlr., zwei Morgen Landes, das Ludeke zur Gutzen braucht, auf 40 Rtlr., ein halber Morgen Landes, das Kerckmann zu Gutzen braucht, auf 10 Rtlr., ein Morgen Landes, das Schwartze in der Hengstebecke braucht, auf 20 Rtlr., ein Morgen Landes, das Schneider braucht, auf 20 Rtlr., ein Morgen Landes, das Wilbrandt braucht, auf 20 Rtlr., zwei Morgen Landes am Holtzhecke auf 100 Rtlr., 1 1/2 Morgen Landes auf dem Lindenkamp auf 25 Rtlr., 1 1/2 Morgen Landes auf der Geist auf 30 Rtlr., der Bomerskotte mit dem Haus, dem Garten, Weide und vier Stücken Landes an der Werse auf 200 Rtlr., Hincken Frien Kotten in der Hengstebecke auf 500 Rtlr., Dietherich Schultten Kotten mit dem Feldland, das er unterhat, auf 500 Rtlr., des lahmen Schneiders Kotten auf 30 Rtlr., insgesamt 10401 Rtlr., ist Dr. Johan Droste als Zessionar des Dietherich von Vehlen wegen Forderung von 10262 Rtlr. 14 Schilling zugewiesen worden. Es bleibt ein Überschuß von 138 1/2 Rtlr., wovon Lizentiat Droste 5 1/2 Rtlr. erhält, die ihm beim zugewiesenen Heuland mangeln. Das Heuland auf der Werse, geschätzt auf 1.000 Rtlr., erhalten Herr Heino Hardenack wegen des Klostes Niesing aufgrund der Forderung von 697 Rtlr. 14 Schilling und Lizentiat Johan Droste, Kanoniker an St. Martini, wegen seiner geforderten 308 Rtlr. Das Hersesche Holz in der Haar im Wert von 650 Rtlr. ist der Witwe Travelman wegen ihrer Forderung von 534 Rtlr. zugewiesen worden. Die übrigen 116 Rtlr. und die auf 475 Rtlr. geschätzte Auffartz Wiese erhält Dr. Droste als Zessionar des Lizentiaten Havickenscheidt wegen dessen Forderung eines Kapitals von 400 Rtlr. und rückständiger Zinsen. Was letzte-rem an seiner Forderung mangelt, hat er ebenso wie die übrigen Gläubiger an anderen Gütern des Schuldners einzufordern. Allen weiteren Gläubigern wird ewiges Stillschweigen auferlegt.

Das Urteil wurde von dem Lizentiaten Henrich Detten, Offizial, dem Lizentiaten Johan Droste, Assessor, und Dr. Christian Wedemhoven unterschrieben.

Zeugen: Hermannus Bordewick und Joannes Kleppinck, Notare des Gerichts.

Unterschrift des Notars Christophorus Kolner.
Vermerke Rückseite: Laudum seu documentum silentii et adiudicationis castri et bonorum Hündeling-hoff pro d. doctore Drosten emptore;
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2156
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Signatur (Assen XXXIX 9)
Überlieferungsart Ausfertigung, gefaltetes Pergamentblatt,
Siegel anh. Siegel des Offizials mit Rücksiegel an rotem Seidenband
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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