Titel/Regest |
Vor "Johannes Meyer", Kandidat der Rechte, Richter der Stadt Osnabrück, zeigen "Herman Hallerfordt", Doctor beider Rechte, und der Notar "Johannes von Essen" als Anwälte des "Henrich Schrader", Doctor beider Rechte sowie gräflich Oldenburgischer Geheimer Rat und Landrichter der Herrschaft Jever, an, daß Junker "Johan von Dingklage" zu Dinklage und dessen Frau "Johanna Margreta" geb. "Steding" am 19. April 1626 von Dr. "Schrader" 500 Rtlr. geliehen hätten, die versprochenen 30 Rtlr. jährlicher Zinsen aber nicht gezahlt worden seien und auf entsprechende Klage am fürstlich münsterischen Hofgericht auf Immission in die Dinklagischen Güter erkannt worden sei, die von "Herman Henrich Molan", Richter zu Vechta, in das dem Junker "Dingklage" eigenhörige Erbe "Schweigman" zu Dinklage auch vollzogen worden sei. Allerdings habe sich dann herausgestellt, daß Junker "Henrich Ledebur" zu Königsbrück und Arnhorst schon vorher in das Erbe immittiert gewesen sei, so daß Dr. "Schrader" erst nach Bezahlung des Junkers "Ledebur" seine Forderung erheben kann. Dr. "Schrader" und Junker "Ledebur" haben dann vereinbart, daß Dr. "Schrader" seine Forderung an Kapital, Zinsen und Unkosten dem Junker gegen Zahlung von 680 Rtlr. überläßt, was nun heute geschehen ist. Da Dr. "Schrader" heute nicht persönlich anwesend sein kann, hat er Dr. "Hallerfordt" und seinen Schreiber "Johannes von Essen" am 13. September 1634 gerichtlich bevollmächtigt, dem Junker "Ledebur" die originale von Junker "Dingklage" am 19. April 1626 ausgestellte Obligation samt der vom Richter "Herman Henrich Molan" im Beisein der Zeugen "Hugo zum Schweige" und "Herman Borgklage" ausgestellte Immissionsurkunde vom 19. März 1632 zu übergeben und in seinem Namen den Empfang der Abstandssumme zu quittieren. Anstelle des Junkers "Ledebur" nimmt sein Schreiber "Johannes Meyer" die Zession entgegen. Der Richter siegelt.
Zeugen: "Joannes von Oer", Sekretär des Kapitels an St. Johannes, und "Lüdeke Schröder", Bürger zu Osnabrück. |