Titel/Regest |
Vor "Heinrich Brüninck", Richter und Gograf zu Damme, setzt "Johan von Dincklage" zu Dinklage dem Junker "Johan Heinrich Schade" zu Ihorst, Hange und Buddenburg für geliehene 300 Rtlr., die "Johan von Dincklage" zur Bezahlung einer Schuld an "Johan Eberhardt Steding", fürstlich braunschweig-lüneburgischen Hofmarschall, verwandt hat, seine vier Erben "Northausz, Knoleman, Wilcken Hoickeman" und "Herman Wegenstehen" im Ksp. Steinfeld und Bsch. Harpendorf zum Unterpfand und verschreibt ihm als Zins für die geliehenen 300 Rtlr. von den Erben "Northausz, Knoleman" und "Hoickeman" die gewöhnlichen und die Spann- und Leibdienste. Da die drei Dienste, jeweils zu 5 1/2 Rtlr. gerechnet, den gewöhnlichen Zins nicht ausmachen, sollen noch 1 1/2 Rtlr. aus dem Erbe "Wegenstehen" gezahlt werden. Beiden Seiten bleibt die Kündigung des Kapitals vorbehalten. Der Richter siegelt, "Johan von Dincklage" siegelt und unterschreibt.
Zeugen: "Niclasz Monnich", Notar, und "Johan Wilcken", Verwalter zu Hange. |