Titel/Regest |
Vor "Herman Henrich Molahn", Richter zu Vechta und Gograf zu Sutholte, verschreibt Junker "Johan von Dincklage" zu Dinklage den Eheleuten "Henrich von Lutten" zu Lage und Schwede und "Catharina Magdalena von Münnichausen" für 300 Rtlr., von denen 200 Rtlr. 1634 geliehen wurden und 100 Rtlr. zur Abzahlung eines der Witwe "Schade" zu Ihorst schuldigen Kapitals verwandt wurden, einen jährlich auf Michaelis zahlbaren Zins von 18 Rtlr. Zum Unterpfand setzt Dincklage seine Erben "Arlingkhaus, Westendorp, Bowman, Harpen" und "Noertman", die "von Lutten" bereits als eventuelles Pfand eingeräumt sind. Der Richter und "Johan von Dincklage" siegeln.
Zeugen: die Meister "Eitell Henrich Niemeyer", Koch, und "Gert Wulff", Kleinschmied. |