Titel/Regest |
"Friderich Wilhelm" Markgraf zu Brandenburg, des hl. römischen Reichs Erzkämmerer und Kurfürst, in Preußen, zu Kleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden, auch in Schlesien zu Crossen und Jägerndorf Herzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Rügen, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein etc., belehnt den "Friderich Vietor" als Bevollmächtigten des "Rutger von Dungelen" in dessen Eigenschaft als Vormund zu Behuf seines Pflegesohns "Goszwin Conradt Kettler" mit dem Schönhof ("Schonhoff") zu Wiedenbrück mit den zugehörigen Zehnten, wie schon der Vater des Ausstellers den "Rutger von Dungelen" für seinen Pflegesohn am 30. März 1640 neu belehnt hatte. Es handelt sich um ein Lehen der Grafschaft Ravensberg. Siegelankündigung. |