Regest

Datum 1643-08-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor "Bernhardt Forckenbeck", Doctor der Rechte, fürstl. weltlicher Richter in der Stadt Münster, erklären die Schwestern "Anna Catharina" und "Agnes Margaretha Droste", daß sie mit Erlaubnis ihrer Eltern Dr. "Johan Droste" und "Gertraudt W(edemhove)", erbgesessen zum Hundelinghof, in den geistlichen Stand treten wollen. Um nach dem Tod ihrer Eltern Erbstreitigkeiten zu vermeiden, übertragen sie deshalb als "Donation inter vivos" ihre sämtlichen Erbansprüche an den elterlichen Gütern ihrem Bruder "Johan Matthias Droste" als künftigen Besitzer des Gutes Hundelinghof. Sollte der Bruder allerdings vor Erreichen seiner Mündigkeit sterben oder keine eheliche Leibeserben hinterlassen, übertragen sie diese Donation auf den Bruder oder die Schwester, der oder die laut elterlicher Verfügung das Gut besitzen soll. Die Schwestern schwören durch "legung ihrer rechter handt uf ihre linckere brust", daß sie diese Schenkung nicht widerrufen werden. Der Richter siegelt. Geschehen in des Richters "am ende der Gruetsteggen negst dem rhathausze gelegener behausung uf dem hindersten steinwerck negst an der küchen".

Zeugen: "Caspar Heiden" und "Arndt Frenckingh", beide Bürger zu Münster.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2197
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel ab, Wasserflecken mit Textverlust. Rückseite: Inhaltsvermerk.- "Donatio inter vivos super legitima filiarum in Rengerinck".
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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