Titel/Regest |
"Henrich von Galen" zu Bisping und Romberg, Herrn zu "Lautzen", Droste in der Herrlichkeit Vechta, ist vom Kapitel St. Georg in Köln mit der Hälfte des Hofes Bilme ("Belheim") belehnt worden, wie der abschriftliche folgende Lehnbrief vom selben Tag ausweist. Dechant und Kapitel der Kollegiatkirche St. Georg in Köln belehnen den "Henrich von Galen" zu Bisping und Romberg, Herrn zu "Lautzen", Droste in der Herrlichkeit Vechta, Sohn des + "Dieterich von Galen", mit der Hälfte des Hofes und Pachtgutes zu Bilme ("Belhemb") über dem Hellweg an der Haar zwischen Soest und Werl. Den Lehnseid leistet als Bevollmächtigter "Johannes Welinck". Jährlich an Ostern sind von dem Hof dem Kapitel acht rheinische Gulden zu zahlen. Da nun dieses Gut zwischen "Dieterich von Galen" und "Vollenspitt von Westhoven" streitig war und zuletzt das Reichskammergericht zu Speyer jeder Partei den halben Teil zuerkannt hat, deswegen dann "Dieterich von Galen" für seinen Anteil vier Gulden bezahlt hat, ihm allerdings das Patronatsrecht an der zugehörigen Kapelle allein zusteht, soll auch "Henrich von Galen" jährlich an Ostern vier Gulden in Köln zahlen. Die Aussteller siegeln mit dem Kapitelssiegel. "Henrich von Galen" verspricht Erfüllung seiner Pflichten als Lehnsmann und stellt über die Belehnung einen Revers aus. |