Titel/Regest |
"Herman Henrich Molan", fürstlich münsterischer Richter zu Vechta und Gograf zu Sutholte, der am 9. Februar 1652 in Sachen der "Margarete Frie", Witwe "Woldeck" und nun Ehefrau des "Ahlert Boning", wider "Johan Friederich Vosz" zu Bakum und Dinklage wegen schuldigen Kapitals und Zinsen vom münsterischen weltlichen Hofgericht ein Immissionsmandat erhalten hat, welches von "Joannes Serriesz", Notar und Hausvogt zu Vechta, mit Genehmigung des Notars "Joannes Schreiber" übergeben wurde und am 6. Februar 1652 von "Christian Wedenhove", Doctor der Rechte, ausgestellt wurde, immittiert den "Ahlert Boningk" in die zum Haus Bakum gehörige Wassermühle und das Erbe "Bornhorn", die von "Boningk" in Besitz genommen werden. Der jetzige Müller "Gert" und "Luettmars" Witwe als derzeitige Besitzerin des Erbes zu "Bornhorn" werden bei Strafe angewiesen, die Pacht an "Ahlert Boningk" als Ehevogt der Gläubigerin zu zahlen. Der Richter siegelt und läßt den Gerichtsschreiber unterschreiben.
Zeugen: "Gerdt Schwertman" und "Dieterich Schwerter". |