Titel/Regest |
"Arnoldt", erwählter und bestätigter Abt des kaiserlichen freien Stifts Corvey, der dem "Henrich von Gahlen", fürstl. münsterischen Rat und Drost zu Vechta, eine Expektanz auf das erste frei werdende und ihm genehme Lehen erteilt hatte, belehnt den "Dietherich Herman von Nagell", fürstl. münsterischen Hofmeister, als Bevollmächtigten zu Behuf des "Henrich von Gahlen" mit dem zehntfreien Lehngut "Solterheide" zwischen Brenkhausen und Lütmarsen, das nach dem Tod des "Anthon de Lemree", Schwagers des Abtes und corveyscher Rat und Landdrost, als letzten Lehnsträgers heimgefallen ist. Dieses Lehen hatten zuvor "Geilhusz Knops", danach die Brüder "Henrich" und "Hansz Droste" zu Erbpachtlehen, welche es dem + Abt "Reinhardt" zugunsten des "Everdt Wessel" und dessen Sohns "Georg" übergeben haben, die das Lehen wegen dreimaligen versäumten Lehnempfangs verloren haben, woraufhin es an "Anthon de Lemree" gelangte. Der Aussteller siegelt mit dem großen Abteisiegel. |